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Session: Entscheide das Parla­ments zu einzel­nen Stiftungen

In Bern läuft die Session. Während der Nationalrat die Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer behandelte sprach sich der Ständerat erneut gegen die Umwandlung von Movita in eine öffentlich-rechtliche Anstalt aus.

Der Stän­de­rat hat dem Anlie­gen, die Agen­tur für Bildungs­mo­bi­li­tät Movita in eine öffent­lich-recht­li­che Anstalt zu über­füh­ren, eine Abfuhr erteilt. Die Stif­tung Movita fördert die Mobi­li­tät in der Bildung. Der Bundes­rat begrün­dete das Anlie­gen mit den «Grund­sät­zen der guten Verwal­tungs­füh­rung und der Stär­kung der Aufsicht durch Bundes­rat und Parla­ment». Die Bildungs­kom­mis­sion des Stän­de­rats vertrat jedoch die Ansicht, dass es hierzu keine Ände­rung der Orga­ni­sa­ti­ons­form bedürfe. Movita erfülle ihre Aufgabe in der Form einer Stif­tung gut. Der Stän­de­rat hielt an seinem Entscheid vom März 2024 fest. Damit ist das Anlie­gen defi­ni­tiv vom Tisch. 

Nach­hal­tige Finanzierung

Die Stif­tung Entschä­di­gungs­fonds für Asbest­op­fer ESA bietet Opfern von Asbest­er­kran­kung, die nicht über die obli­ga­to­ri­sche Unfall­ver­si­che­rung gedeckt sind, und ihren Ange­hö­ri­gen finan­zi­elle Unter­stüt­zung und Bera­tung. Um diese Finan­zie­rung zu sichern, hat der Natio­nal­rat einer Ände­rung des Unfall­ver­si­che­rungs­ge­set­zes zuge­stimmt, so dass die Suva auch Beiträge an die Stif­tung leis­ten kann. Aller­dings darf sie nur Mehr­ein­nah­men aus der Versi­che­rung gegen Berufs­un­fälle und Berufs­krank­hei­ten dafür einset­zen, damit die Prämien unbe­ein­flusst blei­ben. Ursprüng­lich finan­zierte sich die Stif­tung über frei­wil­lige Beiträge aus der Indus­trie. Dies hätten jedoch seit eini­gen Jahren abge­nom­men, sagte Gesund­heits­mi­nis­te­rin Elisa­beth Baume-Schnei­der und fügte an: «Das Gesetz ist ein notwen­di­ger Schritt, um die lang­fris­tige Finan­zie­rung der Stif­tung sicher­zu­stel­len». Als nächs­tes wird der Stän­de­rat die Vorlage behandeln

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