Der Ständerat hat dem Anliegen, die Agentur für Bildungsmobilität Movita in eine öffentlich-rechtliche Anstalt zu überführen, eine Abfuhr erteilt. Die Stiftung Movita fördert die Mobilität in der Bildung. Der Bundesrat begründete das Anliegen mit den «Grundsätzen der guten Verwaltungsführung und der Stärkung der Aufsicht durch Bundesrat und Parlament». Die Bildungskommission des Ständerats vertrat jedoch die Ansicht, dass es hierzu keine Änderung der Organisationsform bedürfe. Movita erfülle ihre Aufgabe in der Form einer Stiftung gut. Der Ständerat hielt an seinem Entscheid vom März 2024 fest. Damit ist das Anliegen definitiv vom Tisch.
Nachhaltige Finanzierung
Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer ESA bietet Opfern von Asbesterkrankung, die nicht über die obligatorische Unfallversicherung gedeckt sind, und ihren Angehörigen finanzielle Unterstützung und Beratung. Um diese Finanzierung zu sichern, hat der Nationalrat einer Änderung des Unfallversicherungsgesetzes zugestimmt, so dass die Suva auch Beiträge an die Stiftung leisten kann. Allerdings darf sie nur Mehreinnahmen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dafür einsetzen, damit die Prämien unbeeinflusst bleiben. Ursprünglich finanzierte sich die Stiftung über freiwillige Beiträge aus der Industrie. Dies hätten jedoch seit einigen Jahren abgenommen, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider und fügte an: «Das Gesetz ist ein notwendiger Schritt, um die langfristige Finanzierung der Stiftung sicherzustellen». Als nächstes wird der Ständerat die Vorlage behandeln