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Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hilfe: Schaf­fung eines neuen huma­ni­tä­ren Schutz­sta­tus prüfen

Ein Bericht im Auftrag des Justizdepartementes (EJPD) bestätigt die Rechtsungleichheit der Kriegsvertriebenen mit Status S und jenen mit vorläufiger Aufnahme. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsst eine vertiefte Analyse und die Überprüfung von Lösungsoptionen.

Nach dem Beginn des Angriffs­krie­ges Russ­lands in der Ukraine kamen auch zahl­rei­che Geflüch­tete in die Schweiz. Die Anwen­dung des Schutz­sta­tus S für die Geflüch­te­ten hat sich in dieser Situa­tion bewährt. Es zeig­ten sich aber auch Probleme wie etwa die Ungleich­be­hand­lung zwischen Kriegs­ver­trie­be­nen aus der Ukraine und jenen aus ande­ren Herkunfts­län­dern. Eine externe Evalua­ti­ons­gruppe hat den Status S im Auftrag des Justiz­de­par­te­men­tes (EJPD) nun analy­siert. Die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hilfe SFH begrüsst die Erkennt­nisse aus dem Bericht, den «Status S künf­tig in die Notfall­pla­nung aufzu­neh­men und die Aufga­ben­tei­lung zwischen allen Akteu­ren, inklu­sive Rechts­schutz und Hilfs­werke, zu klären sowie die Abläufe zu defi­nie­ren.» Die Privat­un­ter­brin­gung ist aus Sicht SFH in die Planung zur Bewäl­ti­gung gros­ser Flücht­lings­ströme einzu­be­zie­hen. Aller­dings genüg­ten die Mass­nah­men zur Inte­gra­tion der Geflüch­te­ten nicht. Die SFH begrüsst deswe­gen die Empfeh­lung der Evalua­ti­ons­gruppe, die Inte­gra­ti­ons­mass­nah­men vertieft zu untersuchen.

Rechts­gleich­heit schaffen

Der Bericht bestä­tigt auch die Rechts­un­gleich­heit der Kriegs­ver­trie­be­nen mit Status S und jenen mit vorläu­fi­ger Aufnahme. Die SFH begrüsst, dass Ungleich­hei­ten zwischen S‑Status und vorläu­fi­ger Aufnahme (Status F) vertieft analy­siert und Lösungs­op­tio­nen über­prüft werden sollen. Dabei regt sie insbe­son­dere an, den Vorschlag eines neuen einheit­li­chen huma­ni­tä­ren Schutz­sta­tus zu berück­sich­ti­gen. «Um tatsäch­li­che Rechts­gleich­heit zu schaf­fen, soll dieser die vorläu­fige Aufnahme und den Status S erset­zen», schreibt die SFH. Sämt­li­che Perso­nen, die nicht Flücht­linge sind aber aus ande­ren humni­tä­ren und völker­recht­li­chen Grün­den Schutz in der Schweiz suchen, könn­ten von diesem Status profitieren.

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