Bild: Tetiana SHYSHKINA auf unsplash

Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hilfe: Schaf­fung eines neuen huma­ni­tä­ren Schutz­sta­tus prüfen

Ein Bericht im Auftrag des Justizdepartementes (EJPD) bestätigt die Rechtsungleichheit der Kriegsvertriebenen mit Status S und jenen mit vorläufiger Aufnahme. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsst eine vertiefte Analyse und die Überprüfung von Lösungsoptionen.

Nach dem Beginn des Angriffs­krie­ges Russ­lands in der Ukraine kamen auch zahl­rei­che Geflüch­tete in die Schweiz. Die Anwen­dung des Schutz­sta­tus S für die Geflüch­te­ten hat sich in dieser Situa­tion bewährt. Es zeig­ten sich aber auch Probleme wie etwa die Ungleich­be­hand­lung zwischen Kriegs­ver­trie­be­nen aus der Ukraine und jenen aus ande­ren Herkunfts­län­dern. Eine externe Evalua­ti­ons­gruppe hat den Status S im Auftrag des Justiz­de­par­te­men­tes (EJPD) nun analy­siert. Die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hilfe SFH begrüsst die Erkennt­nisse aus dem Bericht, den «Status S künf­tig in die Notfall­pla­nung aufzu­neh­men und die Aufga­ben­tei­lung zwischen allen Akteu­ren, inklu­sive Rechts­schutz und Hilfs­werke, zu klären sowie die Abläufe zu defi­nie­ren.» Die Privat­un­ter­brin­gung ist aus Sicht SFH in die Planung zur Bewäl­ti­gung gros­ser Flücht­lings­ströme einzu­be­zie­hen. Aller­dings genüg­ten die Mass­nah­men zur Inte­gra­tion der Geflüch­te­ten nicht. Die SFH begrüsst deswe­gen die Empfeh­lung der Evalua­ti­ons­gruppe, die Inte­gra­ti­ons­mass­nah­men vertieft zu untersuchen.

Rechts­gleich­heit schaffen

Der Bericht bestä­tigt auch die Rechts­un­gleich­heit der Kriegs­ver­trie­be­nen mit Status S und jenen mit vorläu­fi­ger Aufnahme. Die SFH begrüsst, dass Ungleich­hei­ten zwischen S‑Status und vorläu­fi­ger Aufnahme (Status F) vertieft analy­siert und Lösungs­op­tio­nen über­prüft werden sollen. Dabei regt sie insbe­son­dere an, den Vorschlag eines neuen einheit­li­chen huma­ni­tä­ren Schutz­sta­tus zu berück­sich­ti­gen. «Um tatsäch­li­che Rechts­gleich­heit zu schaf­fen, soll dieser die vorläu­fige Aufnahme und den Status S erset­zen», schreibt die SFH. Sämt­li­che Perso­nen, die nicht Flücht­linge sind aber aus ande­ren humni­tä­ren und völker­recht­li­chen Grün­den Schutz in der Schweiz suchen, könn­ten von diesem Status profitieren.

StiftungSchweiz engagiert sich für eine Philanthropie, die mit möglichst wenig Aufwand viel bewirkt, für alle sichtbar und erlebbar ist und Freude bereitet.

Folgen Sie StiftungSchweiz auf

-
-