Nach dem Beginn des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine kamen auch zahlreiche Geflüchtete in die Schweiz. Die Anwendung des Schutzstatus S für die Geflüchteten hat sich in dieser Situation bewährt. Es zeigten sich aber auch Probleme wie etwa die Ungleichbehandlung zwischen Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und jenen aus anderen Herkunftsländern. Eine externe Evaluationsgruppe hat den Status S im Auftrag des Justizdepartementes (EJPD) nun analysiert. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH begrüsst die Erkenntnisse aus dem Bericht, den «Status S künftig in die Notfallplanung aufzunehmen und die Aufgabenteilung zwischen allen Akteuren, inklusive Rechtsschutz und Hilfswerke, zu klären sowie die Abläufe zu definieren.» Die Privatunterbringung ist aus Sicht SFH in die Planung zur Bewältigung grosser Flüchtlingsströme einzubeziehen. Allerdings genügten die Massnahmen zur Integration der Geflüchteten nicht. Die SFH begrüsst deswegen die Empfehlung der Evaluationsgruppe, die Integrationsmassnahmen vertieft zu untersuchen.
Rechtsgleichheit schaffen
Der Bericht bestätigt auch die Rechtsungleichheit der Kriegsvertriebenen mit Status S und jenen mit vorläufiger Aufnahme. Die SFH begrüsst, dass Ungleichheiten zwischen S‑Status und vorläufiger Aufnahme (Status F) vertieft analysiert und Lösungsoptionen überprüft werden sollen. Dabei regt sie insbesondere an, den Vorschlag eines neuen einheitlichen humanitären Schutzstatus zu berücksichtigen. «Um tatsächliche Rechtsgleichheit zu schaffen, soll dieser die vorläufige Aufnahme und den Status S ersetzen», schreibt die SFH. Sämtliche Personen, die nicht Flüchtlinge sind aber aus anderen humnitären und völkerrechtlichen Gründen Schutz in der Schweiz suchen, könnten von diesem Status profitieren.