Bild: Samuel Svec, unsplash

Robert Bosch Stif­tung: Common Ground

Mit einer Fördersumme von 1,3 Millionen Euro will die deutsche Robert Bosch Stiftung die grenzübergreifende Beteiligung der Bevölkerung an der Gestaltung und Entwicklung ihrer Grenzregion fördern. Eingaben sind bis zum 15. Februar 2022 möglich.

Mit dem Projekt Common Ground will die deut­sche Robert Bosch Stif­tung über die Landes­gren­zen hinweg Offen­heit, Neugier und Soli­da­ri­tät zwischen den Nach­bar­län­dern wecken. Dazu gehört das Verständ­nis für andere kultu­relle Sicht­wei­sen und die Förde­rung des Zusam­men­halts über Gren­zen hinweg. 

Bereits exis­tie­rende grenz­über­schrei­tende Initia­ti­ven
Es gibt bereits länder­über­grei­fende Grenz­re­gio­nen wie die Hoch­rhein­kom­mis­sion (HRK), die sich schon heute zu einem grenz­über­schrei­ten­den Dialog zusam­men getan haben. Das Gebiet reicht vom Boden­see bis Basel, wie sie schreibt. Damit will die Kommis­sion den Kontakt zwischen Part­nern, Insti­tu­tio­nen und den Bürger*innen fördern. Die Schwer­punkte der Hoch­rhein­kom­mis­sion sind Begeg­nung, Bildung und Wissens­trans­fer, Touris­mus und Mobi­li­tät. Genau hier setzt die Robert Bosch Stif­tung an. Nun gilt es für die HRK Land­kreise, Kommu­nen, Kommu­nal­ver­bände, NPO oder Gebiets­kör­per­schaft aus der Schweiz und Deutsch­land zu akti­vie­ren. Bis am 15. Novem­ber 2021 können Haupt­an­trags­stel­ler ihr Inter­esse bekun­den. Die fina­len Bewer­bun­gen sind dann bis zum 15. Februar 2022 einzugeben.

Beglei­tung inbe­grif­fen
Wird eine Grenz­re­gion ausge­wählt, wird diese sowohl bei der Auswahl der Themen als auch bei der Gestal­tung und Durch­füh­rung eines Betei­li­gungs­pro­zes­ses unter­stützt und, wenn gewünscht, durch eine Betei­li­gungs­be­ra­te­rin oder einen regio­na­len Betei­li­gungs­be­ra­ter im gesam­ten Betei­li­gungs­pro­zess während des Förder­zeit­raums begleitet. 

Die Robert Bosch Stif­tung bietet im im Rahmen des Programms die Möglich­keit für fach­li­che Work­shops und Vernet­zungs­tref­fen. So soll der Austausch mit ande­ren kommu­na­len und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteu­ren und Akteu­rin­nen verschie­de­ner Grenz­re­gio­nen über Fragen zu Betei­li­gung und grenz­über­grei­fen­der Zusam­men­ar­beit ange­stos­sen werden

Für die Reali­sie­rung der grenz­über­schrei­ten­den Betei­li­gungs­pro­zesse steht den bis zu acht ausge­wähl­ten Grenz­re­gio­nen insge­samt eine Förder­summe von bis zu 1,3 Millio­nen Euro zur Verfü­gung.
Mehr Infor­ma­tio­nen zur Ausschrei­bung finden Sie in der Programm­aus­schrei­bung.

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