Einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in 40 Ländern bietet «Comparative Highlights of Foundation Laws». Der soeben erschiene Report berichtet zudem über relevante Trends und Entwicklungen. Herausgegeben haben den Report das European Foundation Centre und Dafne – Donors and Foundations Networks Europe anlässlich des Europäischen Tages der Stiftungen.
Vergleichender Bericht
Welche Wirkung haben Geldwäschereibestimmungen und Anti-Terrorgesetze auf den Philanthropiesektor in Europa, in welchen Ländern können Stiftungen mit welchen Steuervorteilen rechnen und welche gesetzlichen Voraussetzungen sind bei der Gründung einer Stiftung zu berücksichtigen? Der Report «Compoarative Highlights of Foundation Laws» zeigt auch, dass bezüglich eines gemeinsamen europäischen Marktes für Philanthropie noch wenig erreicht ist. Zwar gebe es Trends zu mehr Integration. Gleichzeitig seien ebenso alte wie neue Barrieren festgestellt worden. Neben den 27 EU-Staaten untersuchte der Bericht die Situation in zwölf weiteren Ländern, darunter die Schweiz.
Unter anderem kommt der Report zum Ergebnis, dass in 15 Staaten Stiftungen einen öffentlichen Zweck haben müssen, um von steuerlichen Erleichterungen zu profitieren. Während alle Länder davon ausgehen, dass Stiftungen Vermögen verwalten gibt es Unterschiede bei der Frage, ob sie das Vermögen bewahren müssen und ob es eine minimale Summe zur Stiftungsgründung braucht. Am meinsten Kapital braucht es in Frankreich mit 1,5 Millionen Euro. Fast alle untersuchten Staaten verlangen eine Registrierung und eine zumindest teilweise geährleistete öffentliche Zugänglichkeit der Daten.
Den ganzen Report «Comparative Highlights of Foundation Laws» in Englisch gibt es hier.