Bild: Andrej Lišakov, unsplash

Pro Mente Sana fordert quali­ta­tive Verbes­se­run­gen der Praxis bei Zwangseinweisungen

Die Stiftung Pro Mente Sana fordert Verbesserungen der heutigen Praxis bei der der Anordnung fürsorgerischer Unterbringungen. Hohe Fallzahlen und Berichte von Betroffenen haben die Stiftung zu diesem Schritt veranlasst.

Hohe Fall­zah­len und die Berichte Betrof­fe­ner haben die Stif­tung Pro Mente Sana dazu bewo­gen, konkrete Forde­run­gen zur quali­ta­ti­ven Verbes­se­rung der Praxis bei fürsor­ge­ri­schen Unter­brin­gun­gen (FU) zu formu­lie­ren. Diese Forde­run­gen sollen sicher­stel­len, «dass eine FU, die im Sinne des Geset­zes gerecht­fer­tigt ist und kompe­tent ange­ord­net wurde, tatsäch­lich mit einer ‹fürsor­ge­ri­schen› Haltung umge­setzt wird», schreibt Pro Mente Sana. Die Stif­tung vertritt die Inter­es­sen von psychisch beein­träch­tig­ten Menschen.

Hohe Fall­zah­len

Mit FU wird die Unter­brin­gung einer Person gegen ihren Willen bspw. in einer psych­ia­tri­schen Klinik genannt. Obschon dieses Mittel vom Gesetz her nur als letz­tes Mittel vorge­se­hen sei, werde es viel zu häufig ausge­spro­chen, kriti­siert die Stif­tung. Im Vergleich zur EU weise die Schweiz eine über­durch­schnitt­lich hohe FU-Rate auf. Ausser­dem stellt Pro Mente Sana grosse kanto­nale Unter­schiede fest, was auf eine unter­schied­li­che Hand­habe hinweise. Während die Rate im Kanton Appen­zell Inner­ho­den bei 0,72 FU pro 100’000 Einwohner:innen liegt sind es im Kanton Schaff­hau­sen 2,18. Gesamt­schwei­ze­risch beträgt der Durch­schnitt 1,8 FU pro 100’000 Einwohner:innen. Über 40 Anord­nun­gen werden pro Tag in der Schweiz ausge­spro­chen. Pro Jahr sind dies fast 16’000 unfrei­wil­lige Einweisungen. 

Konkrete Forde­run­gen

Vor diesem Hinter­grund fordert die Stif­tung eine rech­te­ba­sierte Praxis und eine Reduk­tion der Fälle. Dazu hat Pro Mente Sana in einem Posi­ti­ons­pa­pier konkrete Forde­run­gen formu­liert. Diese verlan­gen, dass der FU effek­tiv nur als letzte Mass­nahme zur Anwen­dung kommt, wenn es keine Alter­na­ti­ven gibt. Auch die Quali­fi­ka­tion der Fach­per­so­nen, welche einen FU veran­las­sen können, müsse zwin­gend zerti­fi­ziert sein. Ein FU müsse immer nach dem Vier-Augen-Prin­zip erfol­gen. Die betrof­fene Person sei über ihre Rechte aufzu­klä­ren und müsse recht­li­ches Gehör erhal­ten. Ausser­dem soll eine Nach­be­spre­chung jedes Falls Pflicht sein. Entstan­den ist das Posi­ti­ons­pa­pier in Zusam­men­ar­beit von Juristin:innen, Psych­ia­trie­fach­per­so­nen, Poli­tik- und Gesundheitswissenschaftler:innen sowie Betroffenenvertreter:innen.


Das Posi­ti­ons­pa­pier von Pro Mente Sana

Die Daten­ba­sis des Schwei­ze­ri­schen Gesund­heits­ob­ser­va­to­rium (Obsan)

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