Ende November fand die «Taxation and Philanthropy»-Konferenz des Geneva Center for Philanthropy statt. Wissenschafterinnen und Wissenschafter referierten zu zahlreichen Themen an der Schnittstelle von Philanthropie und Steuern. «Worin besteht die Rechtfertigung von Steueranreizen im Gemeinnützigkeitsbereich?» oder «Welche Rolle spielen Steueranreize bei sozialem Unternehmertum?». Solche und weitere Fragen wurden von einer erfrischenden Vielfalt wissenschaftlicher Disziplinen beleuchtet. Neben Wirtschaft, Recht oder Politwissenschaften waren philosophische aber etwa auch neurowissenschaftliche Beiträge enthalten. Das Center for Philanthropy Studies der Universität Basel (CEPS) war mit einem Beitrag zur Anwendung von EU-Wettbewerbsrecht auf gemeinnützige Organisationen im steuerrechtlichen Sinne vertreten.
Report der OECD
Im Zentrum der Konferenz stand die Präsentation des OECD-Reports «Taxation and Philanthropy», welcher die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Organisationen und Spenden in den Mitgliedstaaten der OECD untersucht [1]. Von den insgesamt sechs Erkenntnissen des Reports wurden an der Präsentation drei besonders hervorgehoben:
- Staaten sollten Steueranreizsysteme regelmässig darauf überprüfen, ob sie noch mit den damit anvisierten politischen Zielen übereinstimmen.
- Die zunehmenden wirtschaftlichen Tätigkeiten durch gemeinnützige Unternehmen machen eine sorgfältige Anpassung bei deren steuerlichen Behandlung notwendig, um Fairness gegenüber profitorientierten Unternehmen sicherzustellen.
- Die Transparenz im Gemeinnützigkeitssektor soll verbessert werden, bspw. mit Registern.
Dass gerade dieser letzte Punkt ein grosses Bedürfnis der OECD darstellt hat sich in der Schweiz jüngst darin gezeigt, dass auch gemeinnützige Stiftungen im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches den strengen Regularien für Investmentunternehmen hätten unterstellt werden müssen – was für zahlreiche von diesen kaum stemmbare Mehrausgaben bedeutet hätte. Ein Plan, von dem erst nach starker Gegenwehr abgekehrt wurde [2]. Bezüglich Transparenz muss sich die Schweiz allerdings auch an die eigene Nase fassen. Hier wurde kürzlich durch die weitgehende Ablehnung des Vorentwurfs zum «Bundesgesetz über die Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz» eine Chance verpasst. Dieses hat unter anderem die Schaffung eines Gemeinnützigkeitsregisters gefordert, um genau solchen Forderungen nach Transparenz auch für die Zukunft proaktiv vorzugreifen. Das Gemeinnützigkeitsregister wurde inzwischen, insb. aufgrund der Befürchtung von Mehrkosten der Kantone, aus dem gesetzlichen Vorentwurf gestrichen [3].
Dynamik durch Austausch
Abschliessend lässt sich festhalten, dass die Konferenz dank der grossen Interdisziplinarität aufgezeigt hat, dass sich nicht nur ein regelmässiger Blick über die Landesgrenzen lohnt. Auch ein Perspektivenwechsel zwischen wissenschaftlichen Disziplinen kann das Verständnis für die verschiedenen Bedürfnisse fördern, welche bei der anspruchsvollen Aufgabe zu beachten sind, Steuern und Philanthropie unter einen Hut zu bringen.
[1] OECD, Taxation and Philanthropy, in: OECD Tax Policy Studies (Nr. 27), Paris 2020 (Link)
[2] Jakob Dominique / Trajkova Renata, Entwicklungen im Vereins- und Stiftungsrecht, in: SJZ 116/2020, S. 705 f.
[3] Rechtskommission des Ständerates der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Ergebnisbericht Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf «Bundesgesetz über die Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz», Bern 2020 (Link)