13. Dezember 2021: Der Nationalrat hat heute die beiden letzten Differenzen zum Ständerrat bei der Parlamentarischen Initiative Luginbühl (14.470) ausgeräumt. Damit steht die Revision des Stiftungrechts.
Die Frage der angemessenen Entschädigung
Umstritten war zum Ende noch die Frage der angemessenen Entschädigung. Die grosse Kammer folgte schliesslich mit 113 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen seiner Kommission und akzeptierte die Vorlage gemäss Ständerat. Dieser hatte zuvor an seiner Version festgehalten. Unter anderem wurde im Nationalrat argumentiert, es bestünde heute schon ein gewisser Spielraum, der Entschädigungen möglich mache. Der Begriff der «Angemessenheit» würde zudem keine Klarheit schaffen, sagte Florence Brenzikofer. «Ja, die Annahme des Minderheitsantrages könnte zu Fehlentwicklungen, sogar zu Missbräuchen führen. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Stiftung», warnte sie. Sidney Kamerzin hielt dagegen, dass es wichtig sei, die Attraktivität der Stiftungen zu erhalten. Bei der Erneuerung der Stiftungsorgane seien Kompetenzen gefragt, die den hohen Anforderungen im komplexeen Stiftungswesen entsprächen. Die zweite Differenz betraf die Frage des Beschwerderechts. In dieser war der Ständerat in der vergangenen Woche dem Nationalrat engegengekommen. «Begünstigte oder Gläubiger einer Stiftung, der Stifter, Zustifter und ehemalige und aktuelle Stiftungsratsmitglieder» sollen ein Beschwerderecht erhalten. Mit dieser Formulierung zeigte sich nun auch die grosse Kammer einverstanden. Ursprünglich wollte sie das Beschwerderecht breiter fassen.
Kompromiss bei Sport- und Kulturorganisationen gesucht
Der Ständerat befasste sich heute mit der Differenz zur Parlamentarische Initiative Feller (17.448). Diese will die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuer für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen anheben. Während der Ständerat sich für einen Grenzbetrag von 300’000 Franken aussprach votiert der Nationalrat bereits zweimal für 200’000 Franken, allerdings bei sinkender Zustimmung. Diese Entwicklung schien den Weg für einen Kompromiss zu zeigen. So sagte Stefan Engler im Ständerat: «Auch unter dem Eindruck des Entscheidverhältnisses im Nationalrat ist man zum Schluss gekommen, eine Brücke zum Nationalrat bauen zu wollen und die Umsatzlimite auf 250’000 Franken festzulegen.» Im Namen der Kommission drückte er seine Hoffnung aus, dass mit diesem Kompromiss eine Einigungskonferenz verhindert werden könne. Der Ständerat folgte der Kommission, womit das Geschäft an den Nationalrat zurückgeht.
Update: Nationalrat folgt Ständerat bei Sport- und Kulturorganisationen
14. Dezember 2021: Der Nationalrat folgte oppositionslos dem Kompromissvorschlag des Ständerates. Für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine soll die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuer von 150’000 auf 250’000 Franken angehoben werden. Das Geschäft ist somit bereit für die Schlussabstimmung.