Bundeshaus Bern, Bild: Ansgar Scheffold, unsplash

Parla­men­ta­ri­sche Initia­tive Lugin­bühl: Natio­nal­rat folgt dem Ständerat

Der Nationalrat hat die letzten Differenzen bei der Parlamentarischen Initiative Luginbühl ausgeräumt. Bei der Parlamentarischen Initiative Feller sucht der Ständerat einen Kompromiss bei der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuer.

13. Dezem­ber 2021: Der Natio­nal­rat hat heute die beiden letz­ten Diffe­ren­zen zum Stän­der­rat bei der Parla­men­ta­ri­schen Initia­tive Lugin­bühl (14.470) ausge­räumt. Damit steht die Revi­sion des Stiftungrechts. 

Die Frage der ange­mes­se­nen Entschädigung

Umstrit­ten war zum Ende noch die Frage der ange­mes­se­nen Entschä­di­gung. Die grosse Kammer folgte schliess­lich mit 113 zu 67 Stim­men bei 3 Enthal­tun­gen seiner Kommis­sion und akzep­tierte die Vorlage gemäss Stän­de­rat. Dieser hatte zuvor an seiner Version fest­ge­hal­ten. Unter ande­rem wurde im Natio­nal­rat argu­men­tiert, es bestünde heute schon ein gewis­ser Spiel­raum, der Entschä­di­gun­gen möglich mache. Der Begriff der «Ange­mes­sen­heit» würde zudem keine Klar­heit schaf­fen, sagte Florence Bren­zi­ko­fer. «Ja, die Annahme des Minder­heits­an­tra­ges könnte zu Fehl­ent­wick­lun­gen, sogar zu Miss­bräu­chen führen. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Stif­tung», warnte sie. Sidney Kamer­zin hielt dage­gen, dass es wich­tig sei, die Attrak­ti­vi­tät der Stif­tun­gen zu erhal­ten. Bei der Erneue­rung der Stif­tungs­or­gane seien Kompe­ten­zen gefragt, die den hohen Anfor­de­run­gen im komple­xeen Stif­tungs­we­sen entsprä­chen. Die zweite Diffe­renz betraf die Frage des Beschwer­de­rechts. In dieser war der Stän­de­rat in der vergan­ge­nen Woche dem Natio­nal­rat enge­gen­ge­kom­men. «Begüns­tigte oder Gläu­bi­ger einer Stif­tung, der Stif­ter, Zustif­ter und ehema­lige und aktu­elle Stif­tungs­rats­mit­glie­der» sollen ein Beschwer­de­recht erhal­ten. Mit dieser Formu­lie­rung zeigte sich nun auch die grosse Kammer einver­stan­den. Ursprüng­lich wollte sie das Beschwer­de­recht brei­ter fassen.

Kompro­miss bei Sport- und Kultur­or­ga­ni­sa­tio­nen gesucht

Der Stän­de­rat befasste sich heute mit der Diffe­renz zur Parla­men­ta­ri­sche Initia­tive Feller (17.448). Diese will die Umsatz­grenze für die Befrei­ung von der Mehr­wert­steuer für nicht gewinn­stre­bige, ehren­amt­lich geführte Sport- und Kultur­ver­eine sowie gemein­nüt­zige Insti­tu­tio­nen anhe­ben. Während der Stän­de­rat sich für einen Grenz­be­trag von 300’000 Fran­ken aussprach votiert der Natio­nal­rat bereits zwei­mal für 200’000 Fran­ken, aller­dings bei sinken­der Zustim­mung. Diese Entwick­lung schien den Weg für einen Kompro­miss zu zeigen. So sagte Stefan Engler im Stän­de­rat: «Auch unter dem Eindruck des Entscheid­ver­hält­nis­ses im Natio­nal­rat ist man zum Schluss gekom­men, eine Brücke zum Natio­nal­rat bauen zu wollen und die Umsatz­li­mite auf 250’000 Fran­ken fest­zu­le­gen.» Im Namen der Kommis­sion drückte er seine Hoff­nung aus, dass mit diesem Kompro­miss eine Eini­gungs­kon­fe­renz verhin­dert werden könne. Der Stän­de­rat folgte der Kommis­sion, womit das Geschäft an den Natio­nal­rat zurückgeht.

Update: Natio­nal­rat folgt Stän­de­rat bei Sport- und Kulturorganisationen

14. Dezem­ber 2021: Der Natio­nal­rat folgte oppo­si­ti­ons­los dem Kompro­miss­vor­schlag des Stän­de­ra­tes. Für ehren­amt­lich geführte Sport- und Kultur­ver­eine soll die Umsatz­grenze für die Befrei­ung von der Mehr­wert­steuer von 150’000 auf 250’000 Fran­ken ange­ho­ben werden. Das Geschäft ist somit bereit für die Schlussabstimmung.

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