Die Schweizerische Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant meldet im Jahresbericht 2024 den zweithöchsten Wert an postmortalen Organspenden. Im ersten Quartal 2025 wurde sogar ein neuer Rekord bei den Transplantationen erzielt. Doch trotz dieser erfreulichen Entwicklung sinkt die Zustimmung in Angehörigengesprächen weiter – eine Herausforderung mit gesellschaftlicher und politischer Dimension.
Rekordzahlen trotz Hürden
Von Januar bis März 2025 spendeten 52 Personen in der Schweiz nach ihrem Tod ihre Organe – ein Plus von 16 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Mit 169 transplantierten Organen wurde ein neuer Höchststand erreicht. Der Anstieg sei Ausdruck effizienter Strukturen und der hohen Fachkompetenz. Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, sagt: «Die hohe Transplantationsrate ist auf die Professionalität aller involvierten Fachpersonen in den fünf Schweizer Organspendenetzwerken zurückzuführen»
Zustimmungslücke bleibt bestehen
Gleichzeitig zeigt sich eine beunruhigende Tendenz: In den Gesprächen mit Angehörigen, die bei 87 Prozent der potenziellen Spendefälle stattfinden, liegt die Zustimmung zur Organspende nur noch bei 38 Prozent – ein Rückgang um vier Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Ein Hauptgrund: In über der Hälfte der Fälle ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt. In solchen Situationen wird die Spende in rund 80 Prozent der Fälle abgelehnt.
Politische Weichenstellung: Widerspruchsregelung ab 2026
Mit der Einführung eines elektronischen Registers im Jahr 2026 will der Bund Abhilfe schaffen. Darin können Bürger:innen ihren Entscheid zur Organ- und Gewebespende festhalten. Sechs Monate nach dem Start des Registers soll die sogenannte erweiterte Widerspruchsregelung in Kraft treten: Wer nicht ausdrücklich ablehnt, gilt künftig als potenzielle:r Spender:in. Ziel ist es, Angehörige zu entlasten und Unsicherheiten zu reduzieren.
Empfehlung: Entscheidung dokumentieren – Gespräch suchen
Organspende bleibt freiwillig. Wichtig ist, den eigenen Entscheid – ob Ja oder Nein – festzuhalten und mit den Angehörigen zu besprechen. Die FMH-Patientenverfügung oder das elektronische Patientendossier bieten hierfür geeignete Möglichkeiten.
Infografik: zVg Swisstransplant