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Organ­spende in der Schweiz: Fort­schritt mit Fragezeichen

Die Stiftung Swisstransplant verzeichnet im ersten Quartal 2025 einen Rekord bei Transplantationen. Allerdings nimmt die Zustimmung der Angehörigen zu einer Organspende zunehmend ab.

Die Schwei­ze­ri­sche Stif­tung für Organ­spende und Trans­plan­ta­tion Swiss­trans­plant meldet im Jahres­be­richt 2024 den zweit­höchs­ten Wert an post­mor­ta­len Organ­spen­den. Im ersten Quar­tal 2025 wurde sogar ein neuer Rekord bei den Trans­plan­ta­tio­nen erzielt. Doch trotz dieser erfreu­li­chen Entwick­lung sinkt die Zustim­mung in Ange­hö­ri­gen­ge­sprä­chen weiter – eine Heraus­for­de­rung mit gesell­schaft­li­cher und poli­ti­scher Dimension.

Rekord­zah­len trotz Hürden

Von Januar bis März 2025 spen­de­ten 52 Perso­nen in der Schweiz nach ihrem Tod ihre Organe – ein Plus von 16 Prozent im Vergleich zum Vorquar­tal. Mit 169 trans­plan­tier­ten Orga­nen wurde ein neuer Höchst­stand erreicht. Der Anstieg sei Ausdruck effi­zi­en­ter Struk­tu­ren und der hohen Fach­kom­pe­tenz. Franz Immer, Direk­tor von Swiss­trans­plant, sagt: «Die hohe Trans­plan­ta­ti­ons­rate ist auf die Profes­sio­na­li­tät aller invol­vier­ten Fach­per­so­nen in den fünf Schwei­zer Organ­spen­de­netz­wer­ken zurückzuführen»

Zustim­mungs­lü­cke bleibt bestehen

Gleich­zei­tig zeigt sich eine beun­ru­hi­gende Tendenz: In den Gesprä­chen mit Ange­hö­ri­gen, die bei 87 Prozent der poten­zi­el­len Spen­de­fälle statt­fin­den, liegt die Zustim­mung zur Organ­spende nur noch bei 38 Prozent – ein Rück­gang um vier Prozent­punkte im Vergleich zum Vorjahr. Ein Haupt­grund: In über der Hälfte der Fälle ist der Wille der verstor­be­nen Person nicht bekannt. In solchen Situa­tio­nen wird die Spende in rund 80 Prozent der Fälle abgelehnt.

Poli­ti­sche Weichen­stel­lung: Wider­spruchs­re­ge­lung ab 2026

Mit der Einfüh­rung eines elek­tro­ni­schen Regis­ters im Jahr 2026 will der Bund Abhilfe schaf­fen. Darin können Bürger:innen ihren Entscheid zur Organ- und Gewe­be­spende fest­hal­ten. Sechs Monate nach dem Start des Regis­ters soll die soge­nannte erwei­terte Wider­spruchs­re­ge­lung in Kraft treten: Wer nicht ausdrück­lich ablehnt, gilt künf­tig als potenzielle:r Spender:in. Ziel ist es, Ange­hö­rige zu entlas­ten und Unsi­cher­hei­ten zu reduzieren.

Empfeh­lung: Entschei­dung doku­men­tie­ren – Gespräch suchen

Organ­spende bleibt frei­wil­lig. Wich­tig ist, den eige­nen Entscheid – ob Ja oder Nein – fest­zu­hal­ten und mit den Ange­hö­ri­gen zu bespre­chen. Die FMH-Pati­en­ten­ver­fü­gung oder das elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­dos­sier bieten hier­für geeig­nete Möglichkeiten.

Info­gra­fik: zVg Swisstransplant 

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