Bild: Shifaaz shamoon, unsplash

Ocean­Care: Rati­fi­zie­rung des Hochseeschutzabkommens

Die EU und sechs Mitgliedstaaten haben vergangene Woche das UN-Hochseeschutzabkommen ratifiziert. Die Meeresschutzorganisation begrüsst die Entwicklung und weist darauf hin, dass nun aber rasch andere Länder folgen müssen.

Am 9. Juni beginnt in Nizza die dritte Welt­oze­an­kon­fe­renz UNOC‑3. Bis zu diesem Zeit­punkt dürfte das UN-Hoch­see­schutz­ab­kom­men BBNJ das Ziel von 60 Staa­ten, die das Abkom­men rati­fi­ziert haben, noch nicht erreicht haben. 2023 hatten 115 Staa­ten das Abkom­men unter­zeich­net. In Kraft treten wird es erst, wenn 60 Staa­ten das Abkom­men rati­fi­ziert haben. Aktu­ell ist rund die Hälfte erreicht.

EU und sechs Staa­ten rati­fi­zie­ren das Abkommen 

Am 28. Mai 2025 haben die EU und sechs Mitglied­staa­ten – Zypern, Finn­land, Ungarn, Lett­land, Portu­gal und Slowe­nien – das Abkom­men rati­fi­ziert. «Mit der drit­ten UN-Ozean­kon­fe­renz vor der Tür unter­streicht diese gemein­same Rati­fi­zie­rung das anhal­tende Enga­ge­ment der EU für den Schutz der Arten­viel­falt in den Welt­mee­ren,» sagt Johan­nes Müller, Experte für Meerespo­li­tik bei Ocean­Care. Und er fordert: «Andere Länder müssen nun rasch folgen, um die 60 Rati­fi­zie­run­gen zu errei­chen.» Müller verweist auf den Zustand der Ozeane. Klima­wan­del und Über­fi­schung setzen die Ozeane unter Druck. Zusätz­lich wächst die Belas­tung durch Emis­sio­nen wie Unter­was­ser­lärm. Gerade im Kampf gegen den Klima­wan­del kommt dem intak­ten Ökosys­tem der Ozeane eine grosse Bedeu­tung zu. Sie können einen gros­sen Teil der CO₂-Emis­sio­nen aufneh­men. Der Vertrag könne eine bedeut­same Verän­de­rung für die Ozeane und ihre Bewoh­ner brin­gen, wenn er in Kraft getre­ten ist. 

Fabi­enne McLel­lan, Geschäfts­füh­re­rin von Ocean­Care fügt an: «Die wahre Bewäh­rungs­probe liegt in der Umset­zung. Um spür­bare Verbes­se­run­gen für die Meeres­tiere, Küsten­ge­mein­den und künf­tige Gene­ra­tio­nen zu errei­chen, müssen die im BBNJ-Abkom­men fest­ge­schrie­be­nen Verpflich­tun­gen in konkre­tes Handeln umge­setzt werden.» 


Der aktu­elle Stand der Rati­fi­zie­run­gen

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