Bild: Hansjörg Keller, unsplash

NGOs dürfen sich für ihren Zweck poli­tisch engagieren

Die von Nationalrat Hans-Peter Portmann eingereichte Motion stellte die staatliche Unterstützung für NGOs in Frage, die sich politisch für ihren Zweck einsetzen. Jetzt wurde die Motion zurückgezogen.

Am 10. März 2022 wurde die Motion «Keine öffent­li­chen Gelder an Projekte von NGO, welche sich an poli­ti­schen Kampa­gnen betei­li­gen» (20.4395) zurück­ge­zo­gen. Ende 2020 hatte sie Natio­nal­rat Hans-Peter Port­mann einge­ge­reicht. Sie verlangte vom Bundes­rat die Über­prü­fung staat­li­cher Unter­stüt­zung an NGOs. Jene Orga­ni­sa­tio­nen, die finan­zi­ell an poli­ti­schen Kampa­gnen betei­ligt waren und Kampa­gnen­wer­bung in ihren Mitglie­der­pu­bli­ka­tio­nen verbrei­tet haben, soll­ten aus der Projekt­zu­sam­men­ar­beit resp. ‑finan­zie­rung inner­halb der Entwick­lungs­hilfe ausge­schlos­sen werden, heisst es in der Motion, die jetzt zurück­ge­zo­gen wurde.

ProFonds

proFonds begrüsst den Rück­zug. Der Dach­ver­band gemein­nüt­zi­ger Stif­tun­gen hatte sich von Anfang an gegen die Motion geäus­sert. «Die Motion erwies sich nach Auffas­sung von proFonds auch als über­flüs­sig, weil schon das geltende Recht ausschliesst, dass die DEZA-Gelder in poli­ti­sche Kampa­gnen flies­sen», schreibt proFonds auf seiner Webseite. Dies würde auch gründ­lich und wirk­sam über­wacht. Im Rück­zug der Motion sieht der Dach­ver­band wie bereits in der Ableh­nung der Motion Noser eine Bestä­ti­gung dafür, dass sich «gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tio­nen für ihren Zweck auch poli­tisch enga­gie­ren dürfen.» Der Bundes­rat schreibt in seiner Antwort, dass «eine poli­ti­sche Betä­ti­gung einer Steu­er­be­frei­ung nicht entge­gen­stehe, solange sie nicht so zentral sei, dass die Orga­ni­sa­tion gesamt­haft betrach­tet als poli­ti­sche Orga­ni­sa­tion erscheint.» Gleich­zei­tig hält er fest, dass die Finan­zie­rung von poli­ti­schen Kampa­gnen und Lobby­ar­beit mit Bundes­mit­teln unter­sagt ist. 

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