Nach der Anpassung der Zürcher Steuerpraxis im Februar 2024 stehen unternehmerische Fördermodelle einer Steuerbefreiung nun nicht mehr entgegen, selbst wenn ein Mittelrückfluss (Rückzahlungen und Verzinsung von Darlehen, Erträge aus Beteiligungen, Erfolgsbeteiligungen) an die gemeinnützige Institution stattfindet.
Konkrete Unterstützung
Dies eröffnet Stiftungen zusätzliche Möglichkeiten, ihre Fördermittel wirkungsvoll einzusetzen. Zu den bekanntesten unternehmerischen Förderformen gehören Beteiligungen, Darlehen, Microfinance oder Social Impact Bonds. Die Anwendung solcher Modelle auf Förderseite wirft in der Praxis jedoch noch einige Fragen im Sektor auf. Deshalb hat SwissFoundations die Anlaufstelle «unternehmerische Förderung» ins Leben gerufen. Sie unterstützt Förderstiftungen bei der Eignungsabklärung und Umsetzung unternehmerischer Fördermodelle und bietet individuellen Support zur Ausschöpfung der neuen Möglichkeiten.
Das neue Angebot ist Teil der «Future-Proof Funding Initiative» von SwissFoundations, die Stiftungen dabei hilft, ihre Förderpraxis zukunftsorientiert auszurichten. «Mit der angepassten Steuerpraxis ist der Weg frei für unternehmerische Fördermodelle – die Anlaufstelle hilft Stiftungen, den Einstieg zu finden und erste Schritte auszuprobieren», sagt Katja Schönenberger, Geschäftsführerin SwissFoundations.
Wie wende ich unternehmerische Fördermodelle in meiner Stiftung an?
Senden Sie uns Ihre Anfrage über SwissFoundations. Eine Beratungsstunde wird mit 350 Franken verrechnet. Für SwissFoundations Mitglieder werden die ersten zwei Beratungsstunden kostenlos angeboten. Im Auftrag von SwissFoundations wird die Anlaufstelle von Susanne Wittig, Geschäftsführerin von Impact Relation, betreut.