Symbolbild: Brianna R. auf Unsplash

Natur­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen: Koexis­tenz von Wolf und Nutztier

Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz setzen sich für die Koexistenz von Wolf und Nutztier ein. Sie anerkennen die Notwendigkeit von Massnahmen. Dazu kann auch der Abschuss von Problemwölfen gehören.

Pro Natura, WWF Schweiz, Bird­Life Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz aner­ken­nen den Hand­lungs­be­darf für die weitere Koexis­tenz mit dem Wolf in der Schweiz. In einer gemein­sa­men Mittei­lung beto­nen sie, dass sie Eingriffe in Wolf­be­stände nie kate­go­risch abge­lehnt haben. Die vier Natur­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen schrei­ben, dass sie Mass­nah­men inner­halb der gelten­den recht­li­chen Grund­la­gen befür­wor­ten. Auch der Abschuss von proble­ma­ti­schen Wölfen wird expli­zit als mögli­che Notwen­dig­keit genannt. «Der Bundes­rat hat die Jagd­ver­ord­nung per 15. Juli 2021 ange­passt. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deut­lich gesenkt», schrei­ben sie. «Die Umwelt­ver­bände haben dies akzep­tiert.» Die Abschüsse würden sie zwar weiter beob­ach­ten. Aber sie verstün­den sich nicht als «perma­nente Kontroll­in­stanz». Ihre Arbeit sehen sie in der Förde­rung der Koexistenz.

Mehr Wölfe, weni­ger Risse pro Wolf
Der Wolf­be­stand in der Schweiz wächst. Auch die Anzahl Risse von Nutz­tie­ren steigt, aller­dings weni­ger stark. Die Anzahl Risse pro Wolf sinkt. Um die Koexis­tenz von Wolf und Nutz­tie­ren weiter zu fördern brau­che es einen Herden­schutz, gut entlöhn­tes und genü­gend Alpper­so­nal sowie finan­zi­elle Unter­stüt­zung für Nutz­tier­hal­ter. Weiter geför­dert werden müsse das Know­how, der Austausch und der Dialog sowie die wissen­schaft­li­che Beglei­tung. Wich­tig sei, dass jetzt alle Akteure gemein­sam auf eine konflikt­arme Koexis­tenz hinar­bei­ten. Die Erfah­run­gen des dies­jäh­ri­gen Alpsom­mers seien gemein­sam auszu­wer­ten. Daraus seien die rich­ti­gen Mass­nah­men abzu­lei­ten. In jedem Fall halten die vier Orga­ni­sa­tio­nen aber fest: «Das Exis­tenz­recht regio­na­ler Wolfs­be­stände dieser einhei­mi­schen Tiere in der Schweiz ist unver­han­del­bar; eine erneute Ausrot­tung ist kein Thema.»

 

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