Jeder Stiftungsrat muss Nachfolgeplanung als Aufgabe erkennen und abgestimmt auf die Gegebenheiten seiner Stiftung umsetzen.
Gemäss dem «Schweizer Stiftungsreport 2019» waren Ende 2018 bei 13’961 gemeinnützigen Stiftungen 69’490 Stiftungsratsmandate zu vergeben. Der Frauenanteil lag bei 28 Prozent. Fast 92 Prozent der Stiftungsräte haben nur ein Mandat. Wenn jedes Jahr ein Zehntel der Mandate vakant wird, so sind jährlich etwa 7000 Personen zu rekrutieren. Die Altersgruppe zwischen 50 und 70 Jahren dürfte in Stiftungsräten deutlich übervertreten sein. Dass es grosser Anstrengungen bedarf, Vakanzen so zu schliessen, dass Stiftungsräte nicht überaltern, der Frauenanteil zunimmt und die neu rekrutierten Mitglieder die benötigten Fähigkeiten mitbringen, bedarf keiner Begründung.
Die Wahl von Stiftungsräten kann auf vielfältige Weise erfolgen: durch den Stifter oder seine Rechtsnachfolger, durch Kooptation, durch Bezeichnung durch Dritte oder durch Ex-officio-Einsitz, all dies jeweils ganz oder teilweise.
In Statut oder Reglement können sich Bestimmungen über die Anzahl der Mitglieder, Amtsperioden, Amtszeitbeschränkungen und Alterslimiten finden. Die beiden letzteren Instrumente haben den Vorteil, dass sich schwierige Gespräche über freiwillige Rücktritte oft vermeiden lassen. Nachteil hingegen ist, dass auch fähige und engagierte Personen ausscheiden müssen.
Die Identifikation mit dem Stiftungszweck ist eine Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Stiftungsrat. Dies allein wird aber oft nicht ausreichende Motivation sein, um in einem Stiftungsrat mitzuwirken. Stiftungsrat einer bekannten, grossen Stiftung zu sein, verschafft auch gesellschaftliches Prestige. Solche Stiftungen richten manchmal auch Entschädigungen aus, die über blosse Erstattung von Spesen hinausgehen. Ihnen fällt die Rekrutierung deutlich leichter als Stiftungen, die im Verborgenen wirken und über geringe finanzielle Möglichkeiten verfügen.
Folgende praktische Tipps können die Nachfolgeplanung in einem Stiftungsrat erleichtern:
- Regelmässige Umfrage im Stiftungsrat darüber, wer wie lange im Amt bleiben will. Gleichzeitiges Ausscheiden mehrerer (wichtiger) Mitglieder ist oft problematisch, kann aber auch inhaltlichen und atmosphärischen Neuanfang ermöglichen.
- Regelmässiges Aufdatieren der Anforderungen fachlicher und zeitlicher Natur an Stiftungsratsmitglieder.
- Regelmässiges Zusammentragen von Namen möglicher zukünftiger Stiftungsrats-mitglieder.
- Eventuell Einsetzen eines ständigen Nominationskomitees, das auch die Besetzung der Chargen (Präsidium, Finanzverantwortung etc.) mitbedenkt. Diese Verantwortung kann bei kleineren Verhältnissen auch einer Person übertragen werden.
- Falls der Stifter oder Dritte mitwirken: regelmässiger Austausch über die Nachfolge-planung.
- Falls erforderlich und rechtlich möglich, Änderung von Bestimmungen in Statut und Reglement, die die Nachfolgeplanung erschweren.
- Nichtmonetäre Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Mandats prüfen.
- Je nach Situation professionelle Begleitung beim Rekrutierungsprozess zumindest prüfen.
- Offene Positionen auf Plattformen wie beispielsweise der Jobbörse von GGG Benevol (www.ggg-benevol.ch) ausschreiben.
Ob einige dieser Tipps oder andere befolgt werden, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass Nachfolgeplanung als Aufgabe erkannt und umgesetzt wird. Ungenügend ist aber, nur diese beiden Regeln zu beachten: Zurücktreten darf nur, wer selber die Nachfolge benennt. Wer sich für ein Amt selber aufdrängt, ist per se verdächtig.