Stiftungen, die unabhängig von den Marktbedingungen den Fortbestand ihrer Tätigkeiten sichern und dauerhafte Spuren in der Welt hinterlassen möchten, profitieren von einem proaktiven Finanzmanagement. Dessen Grundsätze werden im Idealfall in klarer und sorgfältiger Weise im Rahmen eines Anlagereglements schriftlich ausformuliert.
Die derzeitige Volatilität an den Finanzmärkten, bedingt durch die Folgen der Corona-Krise, geopolitische Spannungen und Rezessionsängste, beeinträchtigt die Kapitalerträge und erschwert die Arbeit der Stiftungen beträchtlich.
Daher setzen immer mehr Stiftungen auf ein professionelles und proaktives Finanzmanagement, um den Fortbestand ihrer Tätigkeiten dauerhaft zu sichern und ihre Wirkung zu maximieren. Um der Verantwortung eines Stiftungsrats für die Bewirtschaftung des Vermögens nachzukommen, sollten einige Aspekte beachtet werden.
Beim Finanzmanagement einzuhaltende Grundsätze
Zum einen muss der Stiftungsrat beim Finanzmanagement sorgfältig vorgehen und eine Reihe allgemeiner Grundsätze in Bezug auf Kapitalsicherheit und ‑erhalt, Rendite- und Liquiditätsbedarf sowie Risikodiversifizierung einhalten. Diese Best Practices-Grundsätze gilt es in Anbetracht der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls einer Stiftung umzusetzen, wobei unter anderem die Zwecksetzung, die Grösse der Stiftung und die Marktbedingungen berücksichtigt werden sollten.
Ein erfolgreiches Finanzmanagement erfordert seitens des Stiftungsrats sodann die Formulierung einer klaren und sorgfältig definierten Anlagestrategie. Der Stiftungsrat hält diese im Rahmen eines Anlagereglements fest, das jederzeit geändert und widerrufen werden kann und der zuständigen Stiftungsaufsicht zur Kenntnis gebracht werden muss.
Anlagerichtlinien ergänzen das Anlagereglement
Dem Stiftungsrat wird auch empfohlen, Anlagerichtlinien zu erstellen. Darin wird das Anlagereglement ergänzt und detailliert festgehalten, wie die Stiftung ihre Vermögenswerte investieren und deren Wertentwicklung messen wird und welche Wirkung gegeben falls zu erwarten ist. So kann in den Anlagerichtlinien insbesondere auf die Ziele in Bezug auf die Wertentwicklung, die Liquiditätsanforderungen, die Risikobereitschaft und das Risikomanagement, die strategische Vermögensallokation, die zulässigen Anlagetypen, die Wahl der Benchmarks, die Ausübung des Stimmrechts oder auch die Modalitäten und die Häufigkeit der Ergebniskontrolle eingegangen werden.
ESG-Kriterien in den Anlagerichtlinien
Auch durch die Aufnahme von ESG-Kriterien (Kriterien aus den Bereichen Umwelt [Environmental], Soziales [Social] und verantwortungsvolle Unternehmensführung [Governance]) in die Anlagerichtlinien können Stiftungen ihr Portfolio mit ihren Zielen und Werten in Einklang bringen. Mit diesem Ansatz des verantwortungsbewussten Anlegens können alle Anlageklassen abgedeckt werden, ohne dass dabei die potenzielle Ertragsgenerierung gefährdet wird.
Stiftungen bevorzugen in ihrem Portfolio daher Unternehmen, die sich bemühen, die Nachhaltigkeitskriterien in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen bestmöglich zu erfüllen (Best-in-Class-Ansatz). So haben sie die Möglichkeit, ihr Anlageverhalten stärker an den jeweiligen Themen auszurichten, die von ihnen unterstützt werden.
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