Mit 16 abstim­men und wählen

Die Klima­ju­gend hat im vergan­ge­nen Jahr die Debatte neu ange­stos­sen: eine Senkung der Alters­be­gren­zung für das aktive Wahl- und Stimm­recht auf 16 Jahre. Nicht zuletzt die Coro­na­krise hat uns allen vor Augen geführt, dass wir, ob jung oder alt, eine Gesell­schaft sind. Finan­zi­elle und natür­li­che Ressour­cen sind beschränkt. Die Vertei­lung muss
debat­tiert werden. Doch wer spricht mit?

Seit einem guten Jahr wird das Stimm-und Wahl­recht ab 16 Jahren auf natio­na­ler und kanto­na­ler Ebene inten­siv disku­tiert. Dabei ist die Diskus­sion nicht neu. Evi Alle­mann, damals SP-Natio­nal­rä­tin, reichte schon am 22. Juni 2007 eine parla­men­ta­ri­sche Initia­tive ein, die das aktive Stimm- und Wahl­rechts­al­ter auf 16 Jahre fest­le­gen wollte. Die Jugend­li­chen mehr einbin­den, die Demo­kra­tie stär­ken sowie der demo­gra­fi­schen Alte­rung Rech­nung tragen waren die Begrün­dung. Der Natio­nal­rat verwarf die Vorlage mit 107 zu 61 Stim­men deut­lich. Der Kanton Glarus ging damals dennoch voraus. Im Inner­schwei­zer Kanton dürfen die 16-Jähri­gen seit 2007 abstim­men. Die Erfah­run­gen sind gut. Nun, 13 Jahre später, wollen andere Kantone folgen. So hat der Urner Land­rat die Senkung des akti­ven Stimm­rechts­al­ters deut­lich unter­stützt. In den Kanto­nen Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Zürich steht das Anlie­gen zurzeit auf der Trak­tan­den­liste. Und auch die Staats­po­li­ti­sche Kommis­sion des Natio­nal­rats (SPK) hat die Forde­rung Ende Mai auf dem Tisch.

Unter­stüt­zung von offi­zi­el­ler Stelle

Die Eidge­nös­si­sche Kommis­sion für Kinder- und Jugend­fra­gen (EKKJ) unter­stützt das Anlie­gen. Die EKKJ ist eine Exper­ten­kom­mis­sion und berät Bundes­rat und Verwal­tung in fach­spe­zifi­schen Fragen. In einem Posi­ti­ons­pa­pier legt sie dar, sie unter­stütze die Senkung des akti­ven Stimm- und Wahl­rechts­al­ters auf 16 Jahre mit Nach­druck.  Sie betont: Die Senkung des Stimm­rechts­al­ters auf 16 Jahre festige das Bild junger Menschen, die ihre Verant­wor­tung über­neh­men. Die Ausübung des akti­ven Wahl­rechts eröffne den Jugend­li­chen die Möglich­keit, sich als Mitent­schei­dungs­trä­ge­rin­nen und ‑träger ins gesell­schaft­li­che Leben einzubringen. 

Wird die Schweiz zu einer Gerontokratie?

Ein weite­res Argu­ment führt Claude Longchamp, Poli­tik­wis­sen­schaft­ler und Histo­ri­ker, in einem «Stand­punkt» von Swis­s­info aus. Die Stim­men­den altern. Heute liegt das Medi­an­al­ter der Stim­men­den bei 57 Jahren – Tendenz klar stei­gend. Aktu­ell ist die Hälfte der Stim­men­den älter als 57. Die Senkung des Alters von 18 auf 16 mache statis­tisch nicht viel aus, so Longchamp in der «Repu­blik». Die Schweiz drohe so oder so eine Geron­to­kra­tie zu werden. Umso mehr gewinnt die Frage an Aktua­li­tät, ab wann Jugend­li­che in den poli­ti­schen Prozess einge­bun­den werden sollen. Wie sollen sie ihre Anlie­gen einbrin­gen? In der Klima­de­batte haben sie sich auf der Strasse Gehör verschafft. 

Sie haben bereits ab 16 viele Rechte und Pflich­ten und auch deshalb wollen sie mitspre­chen. Es geht um ihre Zukunft, die sie aufgrund der stei­gen­den Lebens­er­war­tung immer länger mit den älte­ren Gene­ra­tio­nen teilen. Wie viele Projekte zeigen, die im aktu­el­len Maga­zin thema­ti­siert werden, sind Lösun­gen am erfolg­reichs­ten, wenn die Gene­ra­tio­nen zusam­men profi­tie­ren und keine Tren­nung in Leis­tungs­emp­fän­ger und ‑erbrin­ger vorge­nom­men wird. Die Coro­na­krise hat uns allen vor Augen geführt, dass es nur gemein­sam geht. 

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