Bild: Markus Spiske / Unsplash

Liech­ten­stein veröf­fent­licht Status­be­richt Menschenrechte

Zum vierzehnten Mal hat Liechtenstein Ende Oktober den Statusbericht Menschenrechte veröffentlicht. Der Bericht bietet einen Überblick über das Engagement Lichtensteins in internationalen Organisationen sowie über Entwicklungen und den Stand der Menschenrechte auf nationaler Ebene.

Im Auftrag der Regie­rung hat das Liech­ten­stein-Insti­tut den Status­be­richt «Menschen­rechte in Liech­ten­stein 2023» verfasst. Der Bericht beleuch­tet die Bedeu­tung der Menschen­rechte für Liech­ten­stein und legt die jüngs­ten Geset­zes­än­de­run­gen und Initia­ti­ven in diesem Bereich dar. Zudem zeigt er beispiel­haft Verbin­dun­gen zwischen der Allge­mei­nen Erklä­rung der Menschen­rechte und den Sustainable Deve­lo­p­ment Goals (SDGs) der Agenda 2030 für nach­hal­tige Entwick­lung auf. Ebenso wird auf das inter­na­tio­nale Enga­ge­ment und damit verbun­de­nen Akti­vi­tä­ten Liech­ten­steins sowie auf die Zusam­men­ar­beit mit inter­na­tio­na­len Menschen­rechts­gre­mien einge­gan­gen. «Der vorlie­gende 14. Status­be­richt zur Menschen­rechts­lage in Liech­ten­stein bietet allen Lesen­den die Möglich­keit, sich ein vertief­tes Bild über die aktu­el­len Entwick­lun­gen zu machen und gleich­zei­tig Verbes­se­rungs­po­ten­zial auszu­lo­ten», sagt Domi­ni­que Hasler, Regie­rungs­rä­tin und Aussen­mi­nis­te­rin, im Vorwort des Berichts.

Einsatz für Menschen­rechte ist eine bestän­dige Aufgabe

Mit aktu­el­len Zahlen und Statis­ti­ken wird die Menschen­rechts­si­tua­tion in Liech­ten­stein anhand rund 65 rele­van­ten Themen­ge­bie­ten veran­schau­licht. Domi­ni­que Hasler führt aus: «In einer Welt, die stetig im Wandel ist, bleibt der Einsatz für Menschen­rechte eine bestän­dige Aufgabe. So veran­schau­licht der Bericht was im Berichts­jahr auf natio­na­ler Ebene alles gesche­hen ist und welche Fort­schritte wir erzie­len konn­ten. Obwohl wir eine starke Menschen­rechts­bi­lanz vorwei­sen, darf diese nicht dazu führen, dass wir unsere Bemü­hun­gen für eine freie und gerechte Gesell­schaft als abge­schlos­sen betrach­ten». Somit bildet der Bericht nicht nur eine Analyse des Istzu­stan­des, sondern bildet zusätz­lich die Basis für weiter­füh­rende menschen­rechts­re­le­vante Entwick­lun­gen und zu ergrei­fende Massnahmen.

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