Das Swiss Disability and Development Consortium (SDDC) begrüsst die Empfehlungen des UNO-Ausschusses zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Darin kritisiert sie die Schweiz. Sie stellt eine Missachtung des Querschnittscharakters von Behinderung in den Strategien und Projekten der Schweiz in ihrer internationalen Zusammenarbeit fest. Zudem würde der Bund bei der Entwicklung dieser Projekte und Strategien Organisationen von Menschen mit Behinderungen nicht mit einbeziehen.
Nächste Überprüfung 2028
2014 hatte die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese soll die Rechte aller Menschen mit Behinderung gewährleisten. Mitte März hat der UNO-Ausschuss erstmals den Stand der Umsetzung überprüft. «Von einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe ist die Schweiz noch weit entfernt», fasst das SDDC das Ergebnis zusammen. Bis 2028 hat der Bund nun die Gelegenheit, die Empfehlung des Ausschusses umzusetzen. Gemäss dieser soll die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) Richtlinien erarbeiten, um die Vorgaben der Konvention zu erfüllen und Menschen mit Behinderung einzubeziehen. Gemäss dem UNO-Ausschuss soll die Schweiz einen Aktionsplan erstellen, um die von der Schweiz 2020 unterschriebene «Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen» in der humanitären Hilfe umzusetzen.
Für Inklusion
Das SDDC ist ein 2016 von der CBM Christoffel Blindenmission Schweiz, Fairmed und Handicap International Schweiz (HI) gegründetes Netzwerk. Es setzt sich für die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ein.