Der Bundesrat will die Bekämpfung der Geldwäscherei weiterentwickeln. Dazu will er ein Transparenzregister einführen. Dieses soll die wirtschaftlich Berechtigten einer Organisation aufführen. Das Thema betrifft auch Stiftungen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständesrats beurteilt die Einführung eines Transparenzregisters positiv. Sie hat die entsprechende Vorlage mit acht zu zwei Stimmen angenommen. Allerdings hat sie sich mit acht zu drei Stimmen für eine Änderung ausgesprochen. In der Mitteilung heisst es: «Unter anderem beantragt die Kommission ihrem Rat jedoch, Stiftungen und Vereine vom Anwendungsbereich des neuen Gesetzes auszuschliessen und sie damit von den Pflichten zur Eintragung ins Transparenzregister zu befreien.» Der Ständerat wird das Geschäft voraussichtlich in der Wintersession behandeln.
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