Der Bundesrat wird keine Botschaft erarbeiten und empfiehlt dem Parlament, die Motion (18.3383) «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» abzulehnen. Dies hat er letzte Woche aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung entschieden. Gemäss diesen erachtet der Bundesrat die Einführung eines Schweizer Trusts aktuell als nicht mehrheitsfähig. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung abgelehnt, schreibt der Bundesrat. Ein Trust weist Ähnlichkeiten mit einer Stiftung auf. Ein Vermögen wird zum Nutzen von begünstigten Personen an einen besonderen Vermögensverwalter übergeben. Allerdings geschieht dies bei einem Trust nicht unwiderruflich. Trusts werden oft für die Nachlassplanung verwendet, um das Vermögen über mehrere Generationen für die Familien zu sichern. Im wirtschaftlichen Umfeld werden sie zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen verwendet.
Anpassungen im Stiftungsrecht einfacher
In der Schweiz fehlt aktuell das Rechtsinstrument eines Trusts. Diese sind vor allem im angelsächsischen Raum verbreitet. Seit 2007 (Haager Trust-Übereinkommen) sind im Ausland errichtete Trusts allerdings auch in der Schweiz anerkannt. Damit Schweizer:innen nicht auf ausländische Trust ausweichen müssen, hatte die FDP-Fraktion 2017 den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, die Schaffung eines Schweizer Trusts abzuklären. Anfang 2022 hat dieser die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Eine relative Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden erkennt ein Regulierungsversagen und befürwortet die Einführung eines Trusts. Allerdings betrifft dies nur den zivilrechtlichen Teil. Der steuerrechtliche Teil wird von einer Mehrheit abgelehnt. Auch wurde verbreitet die Ansicht vertreten, das Stiftungsrecht bezüglich Familienunterhaltsstiftungen zu ändern wäre einfacher, als ein neues Rechtsinstrument zu schaffen.