Der Schwei­zer Stif­tungs­re­port 2022: Jeden Tag eine neue Stiftung

Trotz der Coro­na­pan­de­mie sind 2021 in der Schweiz 365 Stif­tun­gen neu gegrün­det worden – so viele wie seit fünf Jahren nicht mehr. Das Netto­wachs­tum hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar verdop­pelt, auch wenn die Zahl der Liqui­da­tio­nen mit 219 weiter­hin hoch bleibt. Insge­samt gab es Ende 2021 in der Schweiz 13’524 Stif­tun­gen, womit die Schweiz in Bezug auf die Stif­tungs­dichte welt­weit immer noch an der Spitze liegt. Neue Förder­an­sätze wie «Impact Inves­t­ing», «Social Entre­pre­neur­ship» und phil­an­thro­pi­sche Gesell­schaf­ten sind stark auf dem Vormarsch.

Der Stif­tungs­sek­tor in Zahlen: Zürich über­holt Genf

Auch im letz­ten Jahr, das zeigen die vom Center for Phil­an­thropy Studies (CEPS) in Basel erho­be­nen Zahlen deut­lich, hat der Schwei­zer Stif­tungs­sek­tor nichts an Dyna­mik einge­büsst: zu den vielen Neugrün­dun­gen (365) kam 2021 auch wieder eine grosse Zahl an Liqui­da­tio­nen (219). Mit 51 neu gegrün­de­ten Stif­tun­gen löst der Kanton Zürich den bishe­ri­gen Spit­zen­rei­ter Genf (48 neue Stif­tun­gen) ab. Zürich ist mit insge­samt 2232 Stif­tun­gen vor den Kanto­nen Bern (1390), Waadt (1370), Genf (1294) und Basel-Stadt (908) weiter­hin die Stif­tungs­hoch­burg der Schweiz. Den gröss­ten Zuwachs an Stif­tungs­grün­dun­gen verzeich­ne­ten 2021 jedoch die Kantone Zug (+8,1 Prozent), Thur­gau (+5,8 Prozent), und Aargau (5,7 Prozent).

Trotz eines leich­ten Anstiegs des Frau­en­an­teils sind Frauen im Vergleich zu Männern in den Schwei­zer Stif­tungs­rä­ten immer noch stark unter­ver­tre­ten: nur 31,7 Prozent der Stif­tungs­rats­man­date in der Schweiz werden von Frauen gehal­ten (2020: 30,9 Prozent). Beim Präsi­dium ist die Vertei­lung noch unglei­cher: gerade 22 Prozent der Schwei­zer Stif­tun­gen haben eine Frau als Präsi­den­tin. Der Anteil von Frauen in der Geschäfts­füh­rung von Stif­tun­gen ist mit 38,1 Prozent schon etwas höher.

Recht­li­che Entwick­lun­gen 2021: Leicht revi­dier­tes Stiftungsrecht

Die Parla­men­ta­ri­sche Initia­tive Lugin­bühl («Schwei­zer Stif­tungs­stand­ort. Stär­kung») wurde im Dezem­ber 2021 in einer redu­zier­ten Version ange­nom­men. Die Schweiz erhält jetzt ein leicht revi­dier­tes Stif­tungs­recht, das eine Erwei­te­rung der Stif­ter­rechte, die Verein­fa­chung von unwe­sent­li­chen Ände­run­gen der Stif­tungs­ur­kunde, eine Klar­stel­lung betref­fend die Form von Urkun­den­än­de­run­gen sowie eine gesetz­lich gere­gelte Stif­tungs­auf­sichts­be­schwerde enthält, nicht jedoch eine gesetz­li­che Hono­rie­rungs­mög­lich­keit für die Stif­tungs­or­gane – dies ist ein Entscheid, der die Attrak­ti­vi­tät der Stif­tungs­ar­beit nega­tiv beein­flus­sen kann. Schon heute fehlen vielen Stif­tun­gen die finan­zi­el­len Möglich­kei­ten, eine profes­sio­nelle Geschäfts­füh­rung einzu­set­zen: Nur gerade 14,6 Prozent der Schwei­zer Stif­tun­gen weisen eine Geschäfts­füh­rung aus, die übri­gen werden ehren­amt­lich durch den Stif­tungs­rat geführt.

Weitere Entwick­lun­gen, die den Gemein­nüt­zig­keits­sek­tor tangie­ren können, sind die Revi­sion zur Stif­tungs­auf­sicht im Kanton Zürich, die Ableh­nung der Motion Noser und das Daten­schutz­ge­setz. Die Recht­spre­chung wurde 2021 von einschnei­den­den Urtei­len zu Fami­li­en­stif­tun­gen geprägt, die das Leben dieses Rechts­in­sti­tuts weiter erschwe­ren. Zudem erging ein frag­wür­di­ges Urteil zur Steu­er­be­frei­ung von gemein­nüt­zi­gen Holdingstiftungen.

Neue Förder­an­sätze ergän­zen die klas­si­sche Stiftungsarbeit

Eine grosse Dyna­mik zeigt sich nicht nur bei den Zahlen, sondern auch bei der Förde­rung: Neue Modelle, welche schnel­les und unkom­pli­zier­tes Handeln ermög­li­chen, erfreuen sich zuneh­men­der Beliebt­heit und wurden während der Coro­na­pan­de­mie unter Beweis gestellt. Mit wach­sen­den Heraus­for­de­run­gen in Bezug auf Gesell­schaft und Umwelt sind Lösun­gen drin­gend gefragt.

Das dies­jäh­rige Special zeigt sehr deut­lich, dass der klas­si­sche Förder­an­satz dabei ist, sich von Grund auf zu wandeln. Neue phil­an­thro­pi­sche Gesell­schaf­ten in Form von Akti­en­ge­sell­schaf­ten ergän­zen sich mit Förder­an­sät­zen, in denen die Stif­tun­gen nicht mehr projekt­ori­en­tiert Verga­bun­gen täti­gen, sondern in Orga­ni­sa­tio­nen inves­tie­ren, deren Tätig­kei­ten sie über­zeu­gen, und an welche sie glauben.

Die Rechts­form der Stif­tung hat weiter­hin ihre unum­strit­tene Daseins­be­rech­ti­gung. Sei es, um «kompro­miss­los und auf neuen Wegen gesell­schaft­li­che Probleme anzu­ge­hen» oder um «mit nach­hal­ti­gem, langem Atem» zur Lösung gesell­schaft­li­cher Heraus­for­de­rung beizu­tra­gen. Nach­zu­le­sen im Argu­men­ta­rium, welches 17 Expert*innen aus dem Sektor unter dem Motto «Gute Gründe für Stif­tun­gen» formulieren.


Der Schwei­zer Stif­tungs­re­port erscheint 2022 bereits in seiner 13. Ausgabe und wird jähr­lich vom Center for Phil­an­thropy Studies (CEPS) der Univer­si­tät Basel, von Swiss­Foun­da­ti­ons, dem Verband der Schwei­zer Förder­stif­tun­gen, und dem Zentrum für Stif­tungs­recht an der Univer­si­tät Zürich publi­ziert. Er enthält aktu­elle Zahlen, Fakten und Trends aus dem In- und Ausland und soll zu einer besse­ren Wissens­grund­lage im Stif­tungs­we­sen beitra­gen. Der Report erscheint in deut­scher und fran­zö­si­scher Spra­che. Beide Versio­nen stehen unter www.stiftungsreport.ch kosten­los zum Down­load zur Verfü­gung. Gedruckte Ausga­ben (25 Fran­ken pro Exem­plar) können via info@swissfoundations.ch bestellt werden.

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