Hono­rie­rung für Stif­tungs­rats­mit­glie­der: Gemein­nüt­zig­keit vs. Verantwortung?

Die Honorierung von Stiftungsratsmitgliedern scheidet die Gemüter. Ist sie mit der Gemeinnützigkeit vereinbar? Diese Frage hat nach der Entscheidung der Zürcher Steuerverwaltung, ab Februar 2024 angemessene Honorare trotz der Gemeinnützigkeit zu erlauben, für Stiftungen schweizweit an Relevanz gewonnen. Doch wie wird eine solche Vergütung festgelegt? Hier liefert eine neue Studie Antworten.

Warum so kontrovers?

Gemein­nüt­zige Förder­stif­tun­gen sind zentrale Insti­tu­tio­nen der priva­ten Phil­an­thro­pie. Sie verfol­gen ihren gemein­nüt­zi­gen Zweck mit finan­zi­el­ler Unab­hän­gig­keit. Der Stif­tungs­rat, als gesetz­lich vorge­schrie­be­nes Gremium, trägt die Verant­wor­tung für die Vermö­gens­an­lage und die gemein­nüt­zige Verwen­dung der Erträge. Stif­tungs­rats­mit­glie­der tragen damit eine beträcht­li­che Verantwortung.

Die Gemein­nüt­zig­keit bringt Steu­er­vor­teile mit sich, weshalb Steu­er­be­hör­den beson­dere Aufla­gen für die Entschä­di­gung des Stif­tungs­rats fest­le­gen. In eini­gen Kanto­nen wird die Hono­rie­rung als Wider­spruch zur Gemein­nüt­zig­keit betrach­tet, während sie in ande­ren Kanto­nen für den hohen Grad an Verant­wor­tung akzep­tiert wird. Die Entschei­dung der Zürcher Steu­er­ver­wal­tung verstärkt diese Debatte nun auch in ande­ren Kanto­nen. Die Hono­rie­rungs­stu­die für Schwei­zer Förder­stif­tun­gen bietet an dieser Stelle eine Diskussionsgrundlage.

Orga­ni­sa­ti­ons­grösse als wich­ti­ger Indikator

Etwa die Hälfte der befrag­ten Stif­tun­gen vergü­ten ihre Rats­mit­glie­der. Die Hono­rie­rung erfolgt meist in Form einer Jahres­pau­schale oder Sitzungs­gel­dern, oft ergänzt durch Spesen­ver­gü­tun­gen. Die Höhe liegt bei der Mitt­le­ren Stif­tung bei 3000 Fran­ken jähr­lich, wobei Beträge über 10’000 Fran­ken selten sind. Im Vergleich zu Verwal­tungs­rats­mit­glie­dern in der Privat­wirt­schaft fällt die Entschä­di­gung mode­rat aus.

Die Studie zeigt, dass die Höhe des Stif­tungs­ver­mö­gens und das Ausschüt­tungs­vo­lu­men wesent­li­che Krite­rien für die Entschä­di­gung sind. Je grös­ser die Stif­tung und damit die finan­zi­elle Verant­wor­tung, desto höher die Entschä­di­gung. Der zeit­li­che Aufwand und die Quali­fi­ka­tio­nen der Mitglie­der spie­len eine unter­ge­ord­nete Rolle, da alle als quali­fi­ziert gelten. Auch der Akti­vi­täts­be­reich beein­flusst die Hono­rie­rung stark.

Praxis­an­wen­dung

Die Statis­ti­ken bieten ein Bench­mar­king und damit eine Diskus­si­ons­grund­lage über die Möglich­keit einer ange­mes­se­nen Hono­rie­rung in Schwei­zer Förder­stif­tun­gen. Folgende Erkennt­nisse zur Hono­rie­rung für die Praxis lassen sich zusammenfassen:

  • Das Präsi­dium wird aufgrund des zeit­li­chen Mehr­auf­wands oft höher vergütet.
  • Der Stif­tungs­rats­auf­wand ist bei mitt­le­ren Vermö­gen entschei­dend für die Frage der Honorierung.
  • Bei klei­nen Vermö­gen stellt sich diese Frage oft nicht.

Die Studie bietet zudem ein Lohn­ba­ro­me­ter für Führungs­kräfte und Projekt­mit­ar­bei­tende in Stif­tun­gen und ist hier kosten­los verfüg­bar. Von Swiss­Foun­da­ti­ons initi­iert, wurde sie vom Center for Phil­an­thropy Studies (CEPS) der Univer­si­tät Basel in Zusam­men­ar­beit mit Roches­ter-Bern Execu­tive Programs der Univer­si­tät Bern durchgeführt.

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