Sicherheit und Geborgenheit ist was Kinder in einem Heim erwarten sollte. Immer wieder kam und kommt es in Betreuungsstrukturen aber zu Verletzungen der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität. Häufig wird die Missbrauchsthematik von Seiten Institutionen aber nur halbherzig oder erst unter Druck der Öffentlichkeit angegangen. Die Heilsarmee hat sich zu einer proaktiven Herangehensweise entschlossen und der Guido Fluri Stiftung das Mandat zur Führung einer Anlaufstelle für ehemalige Bewohner:innen ihrer Heime vergeben. «Die Heilsarmee Schweiz will als sorgende Institution alle Fälle von möglichen Integritätsverletzungen erfasst wissen. Die Heilsarmee verfolgt mit ihren Institutionen eine Zero-Tolerance-Strategie. Selbstverständlich ist die Vergangenheit davon nicht ausgenommen», wird Alt-Nationalrat Philipp Hadorn, seit 2022 externes Mitglied des Stiftungsrates, von der Heilsarmee zitiert.
Guido Fluri Stiftung als starken Partner
Die Guido Fluri Stiftung hat unter anderem auch die «Wiedergutmachungsinitiative» lanciert und infolge verschiedener Projekte einen breiten Erfahrungsschatz in der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Die neue Anlaufstelle für die Heilsarmee wird von der Stiftung unter dem Namen «Anlaufstelle Heimkinder» betrieben und agiert komplett unabhängig. Stiftung erhält keinerlei Zuwendungen von Seiten Heilsarmee. Guido Fluri wird in der Medienmitteilung zitiert: «Diese Aufgabe kommt mit einer grossen Verantwortung auf uns zu. Für uns ist wichtig, dass insbesondere auch kirchliche Institutionen Missbrauchsfälle ohne Wenn und Aber aufarbeiten, eine Wiedergutmachung leisten und die Täter:innen ahnden und verfolgen lassen. Die proaktive Haltung der Heilsarmee soll Vorbild für andere Institutionen sein, welche die Missbrauchsthematik teilweise nur auf Druck angehen».
Verschiedene Formen der Wiedergutmachung
Bei Integritätsverletzungen, welche im Rahmen der Platzierung in einem Heim der Heilsarmee passiert sind, hört die Anlaufstelle die Betroffenen an und eruiert gemeinsam mit ihnen die Form der Wiedergutmachung. Dabei steht ein breites Spektrum zur Verfügung, welche von einer Entschuldigung bis hin zu finanziellen Leistungen in Form eines Solidaritätsbeitrags reichen. Die Anlaufstelle steht allen aktuellen sowie ehemaligen Bewohner:innen von Kinderheimen oder ähnlichen Einrichtungen der Heilsarmee Schweiz offen, um Meldungen zu vergangenen oder auch aktuellen Integritätsverletzungen entgegenzunehmen.