Der Bundesrat hat diese Woche erneut eine Gesetzesvorlage zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Nach der letzte Reform vor zwei Jahren hat auch das Ausland Druck auf eine Verschärfung gemacht. «Ein leistungsfähiges System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist für den guten Ruf und den nachhaltigen Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts unerlässlich», schreibt der Bund zur neuen Vorlage.
Auch Stiftungen erwähnt
Auch Stiftungen und Vereine werden in der Vorlage genannt. So definiert die Vorlage, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wie diese zu identifizieren sind. Als wirtschaftlich berechtigte Person gilt das oberste Mitglied des Leitungsorgans. Ebenso können der oder die Stifter:in, der oder die Begünstigte sowie weitere Personen, die Entscheide der Stiftung auf andere Weise kontrollieren, als wirtschaftlich berechtigte Personen gelten. Die Vorlage sieht ein Register vor, in das sich Firmen und anderen juristische Personen mit ihren wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Unter anderem für Vereine und Stiftungen ist ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Das Register ist nicht-öffentlich. Eine Regulierungsfolge-Abschätzung kam zum Ergebnis, dass der Aufwand eines vereinfachten Meldeverfahren klein ist. Im Durchschnitt muss im ersten Jahr mit einem Zusatzaufwand von 20 Minuten gerechnet werden. In den Folgejahren soll dieser noch fünf Minuten betragen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. November 2023. Im 2024 will der Bundesrat die Botschaft dem Parlament vorlegen.