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Geld­spiel­wer­bung erreicht auch Minderjährige

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sind im Internet einer Vielfalt von Anreizen für Geld- und Glücksspiele ausgesetzt. Das zeigt eine Studie von Sucht Schweiz im Auftrag des Kantons Genf.

Für die Unter­su­chung hat Sucht Schweiz in der Stadt Genf zwei Monate lang sechs Routen unter­sucht, die Teil von typi­schen Tages­ab­läu­fen von Jugend­li­chen zwischen 16 und 18 Jahren sind. Dabei wurden insge­samt 200 Anreize im Zusam­men­hang mit Geld- und Glücks­spie­len erfasst, denen junge Menschen ausge­setzt sind. Dazu gehö­ren unter ande­rem Anbie­ter- und Produk­te­wer­bung und Spon­so­ring. An sieben Tagen haben die Jugend­li­chen zudem ihr übli­ches Surf­ver­hal­ten im Inter­net doku­men­tiert. Im Durch­schnitt erhiel­ten sie dabei pro Stunde mehr als zwei proble­ma­ti­sche Anreize für Geld­spiele. Die Quel­len sind gemäss Sucht Schweiz viel­fäl­tig und umfas­sen legale Schwei­zer Anbie­ter von Online-Spie­len, Influencer:innen, die Inhalte verbrei­ten und die das Spiel aus einer Life­style- oder humor­vol­len Perspek­tive darstel­len, sowie ille­gale auslän­di­sche Ange­bote und sogar Werbe­an­zei­gen für Geldspiele.

Verharm­lo­sun­gen im Internet

Während sich laut Sucht Schweiz alle im urba­nen Raum vorge­fun­de­nen Anreize an die gelten­den Gesetze halten, verstos­sen viele Inhalte im Inter­net dage­gen: Hier gebe es Botschaf­ten, insbe­son­dere von Influencer:innen, welche die Risi­ken von Geld­spie­len verharm­lo­sen oder sogar beschö­ni­gen. Zudem fehle es an einer wirk­sa­men Alters­kon­trolle, denn Geld­spiel­wer­bung darf sich nicht an Minder­jäh­rige rich­ten. Darüber hinaus verweise ein beträcht­li­cher Teil der im digi­ta­len Raum erfass­ten Anreize auf inter­na­tio­nale Anbie­ter, die in der Schweiz nicht zuge­las­sen sind.

Es braucht wirk­same Altersschranken

Um die Situa­tion zu verbes­sern, fordert Sucht Schweiz mehr Regu­lie­rung und weni­ger Anreize. Insbe­son­dere müss­ten die Platt­for­men verpflich­tet werden, wirk­same Alters­schran­ken einzu­rich­ten, damit Minder­jäh­rige dem Geld­spiel-Marke­ting nicht ausge­setzt sind. Zum ande­ren soll­ten Mass­nah­men ergrif­fen werden, um die Anzahl der Anreize zu redu­zie­ren, denen Jugend­li­che im urba­nen Raum ausge­setzt sind.


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