Foto: Schweizer Hagel

fonds­su­isse: Eine Stif­tung hilft bei Elementarschäden

Die Stiftung fondssuisse unterstützt betroffene Personen bei durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursachten Elementarschäden, für die bis heute noch keine Versicherung abgeschlossen werden kann.

Die extre­men Wetter­ereig­nisse dieses Sommers – es scheint noch nicht vorbei zu sein – brin­gen viele land­wirt­schaft­li­che Betriebe in finan­zi­elle Schwie­rig­kei­ten. Hagel, Stark­re­gen und lokale Stürme zogen in den vergan­ge­nen zwei Mona­ten über die Schweiz. Die hefti­gen und zum Teil extre­men Wetter­ereig­nisse haben viele und grosse Schä­den an den land­wirt­schaft­li­chen Kultu­ren verur­sacht. Hagel Schweiz rech­net allein für den Zeit­raum von Anfang Juni bis Ende Juli 2021 mit über 11’000 Scha­den­mel­dun­gen mit einer geschätz­ten Scha­dens­summe an versi­cher­ten Kultu­ren von rund 74 Millio­nen Fran­ken. An rund 15 Tagen hagelte es in den beiden Sommer­mo­na­ten. Die Schwei­ze­ri­sche Hagel-Versi­che­rungs-Gesell­schaft ist eine Genos­sen­schaft. Sie wurde 1880 gegrün­det und versi­chert die land­wirt­schaft­li­chen Kultu­ren von rund 30‘000 schwei­ze­ri­schen Land­wirt­schafts­be­trie­ben mit einem Gegen­wert von rund zwei Milli­ar­den Franken.

Unge­deckte Schä­den
Bei Elemen­tar­schä­den, die durch nicht vorher­seh­bare Natur­er­eig­nisse verur­sacht werden und für welche bis heute keine Versi­che­rung abge­schlos­sen werden kann, unter­stützt die Stif­tung fonds­su­isse. fonds­su­isse beschäf­tigt Exper­tin­nen und Exper­ten, die Fragen beant­wor­ten und Hilfe­su­chende sowie Behör­den beraten. 

Eine Kata­stro­phe kündigt sich selten an. Nicht selten bleibt kein Stein auf dem ande­ren. Die nach einem Unwet­ter verän­derte Land­schaft stellt Betrof­fene vor prak­tisch unüber­wind­bare Hürden. Kultur­land muss von heute auf morgen neu bewirt­schaf­tet oder ein Wege wieder herge­stellt werden. Betrof­fe­nen sollte, so die Idee, rasch­mög­lichst Hilfe zukom­men, auch wegen der enor­men menta­len Belas­tung. Deshalb stehen bei fonds­su­isse betrof­fene Perso­nen (Einzel­per­so­nen) im Vordergrund. 

Gegrün­det wurde die Stif­tung fonds­su­isse 1901 von der Schwei­ze­ri­schen Gemein­nüt­zi­gen Gesell­schaft (SGG). Sie geniesst damit eine 120-jährige Tradi­tion. Bis Mitte 2016 war sie als Schwei­ze­ri­scher Elemen­tar­schä­den­fonds bekannt. Ihre Mittel erhält fonds­su­isse ausschliess­lich aus Zuwen­dun­gen der Schwei­ze­ri­schen Natio­nal­bank. Die Stif­tung bestrei­tet ihre Aufwen­dun­gen und Leis­tun­gen gemäss ihren Anga­ben gross­mehr­heit­lich aus dem vorhan­de­nen Vermö­gen und dem daraus flies­sen­den Ertrag.

Wer profi­tiert?
Das können Grund­ei­gen­tü­me­rin­nen oder Päch­ter eines Grund­stü­ckes sein. Aber auch privat­recht­li­che Körper­schaf­ten zur ratio­nel­len Bewirt­schaf­tung des Bodens oder zum Unter­halt von land- und forst­wirt­schaft­li­chen Weg- und Trans­port­an­la­gen wie Alpkor­po­ra­tio­nen, Weg- und Flur­ge­nos­sen­schaf­ten, Juris­ti­sche Perso­nen oder Perso­nen­ge­sell­schaf­ten, wenn sie den Charak­ter von Einzel­fir­men haben. Auch private Insti­tu­tio­nen gemein­nüt­zi­ger Natur können von Beiträ­gen von fonds­su­isse profitieren.

StiftungSchweiz engagiert sich für eine Philanthropie, die mit möglichst wenig Aufwand viel bewirkt, für alle sichtbar und erlebbar ist und Freude bereitet.

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