Die extremen Wetterereignisse dieses Sommers – es scheint noch nicht vorbei zu sein – bringen viele landwirtschaftliche Betriebe in finanzielle Schwierigkeiten. Hagel, Starkregen und lokale Stürme zogen in den vergangenen zwei Monaten über die Schweiz. Die heftigen und zum Teil extremen Wetterereignisse haben viele und grosse Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen verursacht. Hagel Schweiz rechnet allein für den Zeitraum von Anfang Juni bis Ende Juli 2021 mit über 11’000 Schadenmeldungen mit einer geschätzten Schadenssumme an versicherten Kulturen von rund 74 Millionen Franken. An rund 15 Tagen hagelte es in den beiden Sommermonaten. Die Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft ist eine Genossenschaft. Sie wurde 1880 gegründet und versichert die landwirtschaftlichen Kulturen von rund 30‘000 schweizerischen Landwirtschaftsbetrieben mit einem Gegenwert von rund zwei Milliarden Franken.
Ungedeckte Schäden
Bei Elementarschäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht werden und für welche bis heute keine Versicherung abgeschlossen werden kann, unterstützt die Stiftung fondssuisse. fondssuisse beschäftigt Expertinnen und Experten, die Fragen beantworten und Hilfesuchende sowie Behörden beraten.
Eine Katastrophe kündigt sich selten an. Nicht selten bleibt kein Stein auf dem anderen. Die nach einem Unwetter veränderte Landschaft stellt Betroffene vor praktisch unüberwindbare Hürden. Kulturland muss von heute auf morgen neu bewirtschaftet oder ein Wege wieder hergestellt werden. Betroffenen sollte, so die Idee, raschmöglichst Hilfe zukommen, auch wegen der enormen mentalen Belastung. Deshalb stehen bei fondssuisse betroffene Personen (Einzelpersonen) im Vordergrund.
Gegründet wurde die Stiftung fondssuisse 1901 von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG). Sie geniesst damit eine 120-jährige Tradition. Bis Mitte 2016 war sie als Schweizerischer Elementarschädenfonds bekannt. Ihre Mittel erhält fondssuisse ausschliesslich aus Zuwendungen der Schweizerischen Nationalbank. Die Stiftung bestreitet ihre Aufwendungen und Leistungen gemäss ihren Angaben grossmehrheitlich aus dem vorhandenen Vermögen und dem daraus fliessenden Ertrag.
Wer profitiert?
Das können Grundeigentümerinnen oder Pächter eines Grundstückes sein. Aber auch privatrechtliche Körperschaften zur rationellen Bewirtschaftung des Bodens oder zum Unterhalt von land- und forstwirtschaftlichen Weg- und Transportanlagen wie Alpkorporationen, Weg- und Flurgenossenschaften, Juristische Personen oder Personengesellschaften, wenn sie den Charakter von Einzelfirmen haben. Auch private Institutionen gemeinnütziger Natur können von Beiträgen von fondssuisse profitieren.