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Ethos: Studie zu Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten kommt zu unbe­frie­di­gen­den Ergebnissen

Zum ersten Mal mussten börsenkotierte Unternehmen ab einer gewissen Grösse ihre Nachhaltigkeitsberichte den Aktionär:innen zur Abstimmung vorlegen. Ethos hat 140 Berichte analysiert und die Ergebnisse der Analyse nun veröffentlicht.

Die jüngste Studie der Ethos Stif­tung zu den Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten börsen­ko­tier­ter Schwei­zer Unter­neh­men zeigt gravie­rende Mängel auf: Von den 140 Unter­neh­men, die gesetz­lich verpflich­tet waren, ihren Nach­hal­tig­keits­be­richt zur Abstim­mung vorzu­le­gen, veröf­fent­lich­ten ledig­lich 75 Berichte, die inter­na­tio­na­len Stan­dards wie der Global Report­ing Initia­tive (GRI), den Sustaina­bi­lity Accoun­ting Stan­dards Board (SASB) oder den Euro­pean Sustaina­bi­lity Report­ing Stan­dards (ESRS) entspre­chen. Gemäss dem Bericht haben zudem nur 61 dieser Unter­neh­men eine externe Prüfung veran­lasst und ledig­lich sechs Unter­neh­men lies­sen ihren gesam­ten Bericht unab­hän­gig prüfen.

Unein­heit­li­che Bericht­erstat­tung und Transparenzdefizite

Ein zentra­les Problem, das die Studie aufzeigt, ist die fehlende Vergleich­bar­keit der Berichte. Inter­na­tio­nal aner­kannte Stan­dards sind entschei­dend, um sicher­zu­stel­len, dass Unter­neh­men ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar darstel­len. Ohne diese Stan­dards blei­ben viele Berichte unvoll­stän­dig und schwer bewert­bar. Beson­ders kritisch sieht Ethos, dass nur eine Minder­heit der Unter­neh­men umfas­send über ihre CO₂-Emis­sio­nen berich­tet und die Emis­sio­nen, die in der Wert­schöp­fungs­kette entste­hen, die als indi­rekte Scope-3-Emis­sio­nen bezeich­net werden, einschlies­sen. Nur 44 Prozent veröf­fent­lich­ten die Emis­sio­nen ihrer Zulie­fe­rer und nur 15 Prozent legten die Emis­sio­nen offen, die durch die Nutzung ihrer Produkte entstehen.

Bundes­rat plant Gesetzesverschärfung

In Reak­tion auf diese Defi­zite unter­stützt Ethos die Pläne des Bundes­rats, die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu verschär­fen. Der Entwurf zur Ände­rung des Obli­ga­tio­nen­rechts (Art. 964a–c), der im Sommer 2024 in die Vernehm­las­sung ging, sieht stren­gere Regeln für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung vor. Ethos fordert insbe­son­dere, dass alle börsen­ko­tier­ten Unter­neh­men verpflich­tet werden, Berichte nach aner­kann­ten Stan­dards zu erstel­len und diese voll­stän­dig extern prüfen zu lassen. Zudem soll­ten die Berichte nicht nur zur Abstim­mung, sondern zu einer verbind­li­chen Entschei­dung durch die Aktionär:innen vorge­legt werden. Ethos betont, dass eine Ableh­nung durch das Aktio­na­riat im Bericht vermerkt und Konse­quen­zen haben sollte, wie die Konsul­ta­tion der Hauptaktionär:innen.

Die Rolle der Aktio­nä­rin­nen und Aktio­näre und mangelnde Erfahrung

An den Gene­ral­ver­samm­lun­gen wurden die Nach­hal­tig­keits­be­richte im Durch­schnitt mit 97 Prozent Zustim­mung ange­nom­men, was auf den ersten Blick posi­tiv erscheint. Ethos erklärt dieses Ergeb­nis jedoch mit der mangeln­den Erfah­rung vieler Investor:innen im Umgang mit diesen Berich­ten und dem hohen Aufwand, der für eine tief­ge­hende Prüfung erfor­der­lich wäre. Ethos selbst geneh­migte nur 46 Prozent der Berichte aufgrund der unzu­rei­chen­den Quali­tät und Transparenz.

Weichen­stel­lung für eine nach­hal­tige Zukunft

Die Studie der Ethos Stif­tung unter­streicht, dass die Nach­hal­tig­keits­be­richte derzeit noch kein verläss­li­ches Instru­ment sind, um die Leis­tun­gen im Bereich Umwelt, Sozia­les und Unter­neh­mens­füh­rung (Envi­ron­men­tal, Social and Gover­nance, ESG) der Unter­neh­men zu bewer­ten. Durch die geplan­ten Geset­zes­ver­schär­fun­gen erhofft sich Ethos, dass in Zukunft nicht nur die Quali­tät der Berichte, sondern auch die Verant­wor­tung der Unter­neh­men in punkto Nach­hal­tig­keit steigt. So könn­ten die Anleger:innen einen entschei­den­den Einfluss auf die ökolo­gi­sche und soziale Leis­tung der Unter­neh­men ausüben.

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