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ESA: Jahres­be­richt­erstat­tun­gen einreichen

Bis am 14. August können die der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA unterstellten Stiftungen ihre Jahresberichte einreichen. Seit Einführung des eESA können Fristverlängerungen ganz einfach online beantragt werden.

Stif­tun­gen, die der Eidge­nös­si­schen Stif­tungs­auf­sicht ESA unter­stellt sind, haben noch bis Ende dieser Woche Zeit, ihre Jahres­be­richt­erstat­tun­gen einzu­rei­chen. Die «normale» Frist endet am 14. August – die ESA hatte die Frist gene­rell auf dieses Datum verlän­gert. Die Stif­tungs­räte können eine erste Frist­er­stre­ckung inner­halb der «norma­len» Frist bean­tra­gen, die gemäss der neuen Praxis der ESA immer gewährt werde. Seit der Einfüh­rung der eESA-Dienst­leis­tun­gen über das Portal Easy­Gov können Stif­tun­gen eine solche First­ver­län­ge­rung ganz einfach kosten­los bean­tra­gen. Easy­Gov steht den Stif­tun­gen seit Mitte Mai zur Verfü­gung. Es soll im Rahmen des Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jekts eESA die Kommu­ni­ka­tion und Dienst­leis­tun­gen der Aufsichts­be­hörde erleich­tern. Aber auch per Post­weg können Stif­tungs­räte eine Frist­er­stre­ckung nach wie vor bean­tra­gen, wobei dieser Prozess etwas länger dauert und das entspre­chende ausge­füllte Formu­lar der ESA erfor­dert. Die ESA gewährt eine zweite, soge­nannte ausser­or­dent­li­che Frist­ver­län­ge­rung nur in sinn­voll begrün­de­ten Fällen. Diese ist inner­halb der ersten gewähr­ten Frist­ver­län­ge­rung zu beantragen. 

Falls Sie eine Frist­ver­län­ge­rung benö­ti­gen, können Sie diese bei der ESA über Easy­Gov oder das Formu­lar D beantragen.

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