Stiftungen, die der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA unterstellt sind, haben noch bis Ende dieser Woche Zeit, ihre Jahresberichterstattungen einzureichen. Die «normale» Frist endet am 14. August – die ESA hatte die Frist generell auf dieses Datum verlängert. Die Stiftungsräte können eine erste Fristerstreckung innerhalb der «normalen» Frist beantragen, die gemäss der neuen Praxis der ESA immer gewährt werde. Seit der Einführung der eESA-Dienstleistungen über das Portal EasyGov können Stiftungen eine solche Firstverlängerung ganz einfach kostenlos beantragen. EasyGov steht den Stiftungen seit Mitte Mai zur Verfügung. Es soll im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eESA die Kommunikation und Dienstleistungen der Aufsichtsbehörde erleichtern. Aber auch per Postweg können Stiftungsräte eine Fristerstreckung nach wie vor beantragen, wobei dieser Prozess etwas länger dauert und das entsprechende ausgefüllte Formular der ESA erfordert. Die ESA gewährt eine zweite, sogenannte ausserordentliche Fristverlängerung nur in sinnvoll begründeten Fällen. Diese ist innerhalb der ersten gewährten Fristverlängerung zu beantragen.
Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie diese bei der ESA über EasyGov oder das Formular D beantragen.