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Pro Infir­mis: Erste Behindertensession

Am 24. März 2023 findet im Bundeshaus in Bern die erste Behindertensession statt. Alle Menschen mit Behinderung können sich bis zum 19. Dezember 2022 für die Wahl registrieren.

An der ersten Behin­der­ten­ses­sion in Bern sollen die Teil­neh­men­den eine Reso­lu­tion verab­schie­den. Diese soll Schritte fordern, Hinder­nisse abzu­bauen, die Menschen an der poli­ti­schen Teil­habe hindern. Für die Behin­der­ten­ses­sion werden nun Kandi­die­rende gesucht. Insge­samt stehen 44 Sitze zur Verfü­gung. Dies sind 22 Prozent der 200 Sitze im Natio­nal­rat, der der Anteil von Menschen mit Behin­de­rung an der Schwei­zer Bevöl­ke­rung, wie Pro Infir­mis in der Ausschrei­bung erläu­tert. Den Namen der Session hat die vorbe­rei­tende Kommis­sion bewusst gewählt, denn er bringt zum Ausdruck: «Menschen mit Behin­de­run­gen werden durch die Gesell­schaft und ihre Normen an der poli­ti­schen Teil­habe gehin­dert», heisst es. Der Name soll auch dazu beitra­gen, das Thema zu entta­bui­sie­ren und den Sprach­ge­brauch in Thema zu reflektieren. 

44 Sitze sind zu besetzen

Die erste Behin­der­ten­ses­sion findet am 24. März 2023 statt. Natio­nal­rats­prä­si­dent Martin Candi­nas lädt zum Anlass in den Natio­nal­rat­saal des Bundes­hau­ses. Für die 44 Sitze können sich Menschen mit Behin­de­rung zur Wahl stel­len. Bis zum 19. Dezem­ber müssen sie sich regis­trie­ren. Vom 20. Dezem­ber 2022 bis zum 21. Januar 2023 findet die Wahl­phase statt, in der Kandi­die­rende für Stim­men für ihre Person werben können.


Weitere Infor­ma­tio­nen und Regis­trie­rung zur Wahl

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