Vor zwei Jahren hat der Kanton Zürich verschiedene wesentliche Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts beschlossen. Nun will auch der Kanton Luzern für Stiftungen attraktiver werden. Sarah Arnold (FDP) hatte in einem Postulat verlangt, dass der Regierungsrat im Kanton Luzern beauftragt werde, zu prüfen, wie der Kanton für Stiftungen attraktiver gemacht werden kann. In seiner Stellungnahme kurz vor den Feiertagen hebt er die Bedeutung von Stiftungen für einen Standort hervor. Er anerkennt die Wichtigkeit des gemeinnützigen Stiftungssektors für den Standort Luzern und anerkennt Optimierungspotenzial. Potenzial stellt der Regierungsrat bei der Neuansiedlung von Stiftungen fest. Bei Neugründungen liegen die Kantone Genf, Zürich, Bern und Zug vorne. Hinsichtlich einer Koordinations- und Anlaufstelle für die Beratung bei Gründungen und Ansiedlungen von Stiftungen besteht mit der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) eine zentrale Stelle. Was hier jedoch fehle, ist eine Beratung, die sich auf die Ansiedlung klassischer Stiftungen fokussiere. Auch fehle eine Informationsplattform, die in den Kontext der Standortförderung eingebunden ist, wie sie etwa der Kanton Zürich anbiete. Potenzial erkennt der Luzerner Regierungsrat auch im Umgang mit unternehmerischen Förderformen. Er sieht vor, durch das Finanzdepartement eine Überprüfung der Rahmenbedingungen für Stiftungen durchzuführen. Er beantragt, das Postulat als erheblich zu erklären.