Bild: Lin Mei, unsplash

Einsatz für gute Rahmen­be­din­gun­gen im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern prüft, wie er die Rahmenbedingungen anpassen kann, um attraktiver für Stiftungen zu werden.

Vor zwei Jahren hat der Kanton Zürich verschie­dene wesent­li­che Mass­nah­men zur Stär­kung des Stif­tungs­stand­orts beschlos­sen. Nun will auch der Kanton Luzern für Stif­tun­gen attrak­ti­ver werden. Sarah Arnold (FDP) hatte in einem Postu­lat verlangt, dass der Regie­rungs­rat im Kanton Luzern beauf­tragt werde, zu prüfen, wie der Kanton für Stif­tun­gen attrak­ti­ver gemacht werden kann. In seiner Stel­lung­nahme kurz vor den Feier­ta­gen hebt er die Bedeu­tung von Stif­tun­gen für einen Stand­ort hervor. Er aner­kennt die Wich­tig­keit des gemein­nüt­zi­gen Stif­tungs­sek­tors für den Stand­ort Luzern und aner­kennt Opti­mie­rungs­po­ten­zial. Poten­zial stellt der Regie­rungs­rat bei der Neuan­sied­lung von Stif­tun­gen fest. Bei Neugrün­dun­gen liegen die Kantone Genf, Zürich, Bern und Zug vorne. Hinsicht­lich einer Koor­di­na­ti­ons- und Anlauf­stelle für die Bera­tung bei Grün­dun­gen und Ansied­lun­gen von Stif­tun­gen besteht mit der Zentral­schwei­zer BVG- und Stif­tungs­auf­sicht (ZBSA) eine zentrale Stelle. Was hier jedoch fehle, ist eine Bera­tung, die sich auf die Ansied­lung klas­si­scher Stif­tun­gen fokus­siere. Auch fehle eine Infor­ma­ti­ons­platt­form, die in den Kontext der Stand­ort­för­de­rung einge­bun­den ist, wie sie etwa der Kanton Zürich anbiete. Poten­zial erkennt der Luzer­ner Regie­rungs­rat auch im Umgang mit unter­neh­me­ri­schen Förder­for­men. Er sieht vor, durch das Finanz­de­par­te­ment eine Über­prü­fung der Rahmen­be­din­gun­gen für Stif­tun­gen durch­zu­füh­ren. Er bean­tragt, das Postu­lat als erheb­lich zu erklären.

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