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Die Macht des Vermö­gens: Rendite und Reputation

Auf rund 100 Milliarden Franken beläuft sich das Vermögen, das Stiftungen verwalten. Mit der Rendite erfüllen sie gemeinnützige Zwecke. Doch was geschieht mit den Vermögen selbst?

Gemein­nüt­zig­keit verpflich­tet. «Natür­lich sollen Stif­tun­gen mit dem Geld vorsich­tig und profes­sio­nell umge­hen», sagt Tizian Fritz. «Jedoch schliesst dies mehr Dimen­sio­nen mit ein als nur finan­zi­elle Kenn­grös­sen. Es ist weder vertret­bar noch sinn­voll – insbe­son­dere ange­sichts der Steu­er­be­frei­ung, die einem zusätz­li­chen Ertrag auf den Anla­gen entspricht –, den Stif­tungs­zweck bei den Anla­ge­stra­te­gien ausser Acht zu lassen», sagt er. Als Co-Autor hat er eine neue Studie zur Frage publi­ziert, welche Folgen es hat, wenn auch die Anla­ge­tä­tig­kei­ten dem Stif­tungs­zweck folgen; «Beyond Soci­ally Respon­si­ble Inves­t­ing: Effects of Mission-Driven Port­fo­lio Selec­tion». Ähnlich ist der Swiss Foun­da­tion Code formu­liert: «Die Vermö­gens-bewirt­schaf­tung sollte den Stif­tungs­zweck unter­stüt­zen oder darf ihm in keinem Fall zuwi­der­lau­fen.» Der Swiss Foun­da­tion Code ist eine Hand­lungs­an­lei­tung für Förder­stif­tun­gen. Er sieht die Gesamt­heit der Stif­tung im Fokus, Anla­gen inklu­sive. «Gerade auch bei der Vermö­gens­be­wirt­schaf­tung muss sich eine gemein­nüt­zige Stif­tung bewusst sein, dass sie in ihrer ganzen Tätig­keit keine gemein­schäd­li­chen Wirkun­gen in Kauf nehmen darf. Sie hat im Gegen­teil zu prüfen, mit welchen Inves­ti­tio­nen sie nach­hal­tige Wirkun­gen erzeu­gen kann – wodurch sie die Gesamt­wir­kung der Stif­tung erhöht.» Frühere Studien des Center for Phil­an­thropy Studies (CEPS) der Univer­si­tät Basel haben gezeigt, dass rund die Hälfte der befrag­ten Orga­ni­sa­tio­nen den Stif­tungs­zweck in die Vermö­gens­be­wirt­schaf­tung einbeziehen.

Sinn­voll anlegen

Michael Spal­ding, Head of Clients Rela­ti­ons, Mitglied der Geschäfts­lei­tung bei Ethos
Tizian Fritz, Co-Autor, Byond Soci­ally Respon­si­ble Inves­t­ing CEPS 2019

Dass eine Anla­ge­stra­te­gie sich am Stif­tungs­zweck orien­tie­ren sollte, sieht auch Michael Spal­ding, Head of Client Rela­ti­ons und Mitglied der Geschäfts­lei­tung bei Ethos so. Die Stif­tung fördert eine nach­hal­tige Anla­ge­tä­tig­keit, welche die Inter­es­sen der Gesell­schaft als Ganzes lang­fris­tig wahrt. Der Gross­teil der verwal­te­ten Vermö­gen stammt von Pensi­ons­kas­sen, erst wenige von Stif­tun­gen. «Es stellt sich die Frage, ob Stif­tun­gen ihr Vermö­gen nur anle­gen oder sinn­voll anle­gen sollen. Und wenn ja, was heisst sinn­voll?», fragt er. Auch wenn sich natür­lich jeder Inves­tor und jede Inves­to­rin diese Frage stel­len müsste, erkennt Michael Spal­ding eine beson­dere Verant­wor­tung bei den Stif­tun­gen. Der Stif­tungs­rat muss sich dem Thema anneh­men und grund­sätz­lich diverse stra­te­gi­sche Frage­stel­lun­gen disku­tie­ren. Was will er mit den inves­tier­ten Mitteln neben einer Rendite sonst noch errei­chen und was vermei­den? Für Michael Spal­ding lautet die Frage, die sich jeder Stif­tungs­rat stel­len sollte: «Will ich grund­sätz­lich im wirt­schaft­li­chen Umfeld, in welchem ich inves­tiere, posi­ti­ven Einfluss wahr­neh­men? Will ich meine Rechte und Möglich­kei­ten als akti­ver und verant­wor­tungs­be­wuss­ter Inves­tor über Stimm­rechte und Enga­ge­ment wahrnehmen?»

Wirkung erzie­len

Will eine Stif­tung mit ihren Anla­gen Wirkung erzie­len, spricht man von Impact Invest­ment. Neben der posi­ti­ven Rendite strebt diese Anla­ge­tä­tig­keit nach einer posi­ti­ven Wirkung auf Umwelt und Gesell­schaft. Direkte Inves­ti­tio­nen leis­ten einen mess­ba­ren Beitrag zur Umset­zung des Stif­tungs­zwecks. Meist geschieht dies mittels nicht kotier­ter Finanz­in­stru­mente. Das heisst, es wird in Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen inves­tiert, die nicht an der Börse gehan­delt werden. Impact Invest­ment steht damit zwischen tradi­tio­nel­len, rendi­te­ori­en­tier­ten Anla­gen und phil­an­thro­pi­schen Spen­den. Diese Anla­ge­stra­te­gie bietet sich gera­dezu für Stif­tun­gen an. Noch weiter als Impact Inves­t­ing geht der Ansatz von Mission Inves­t­ing. «Die Idee des Mission Inves­t­ings, des zweck­ori­en­tier­ten Inves­tie­rens, ist, den Stif­tungs­zweck selbst als zentrale Richt­li­nie beizu­zie­hen, wie Risi­ken und Erträge der Finanz­an­lage auch quali­ta­tiv zu bewer­ten sind», sagt Tizian Fritz. Stif­tun­gen können so ihr Ziel wirkungs­vol­ler umset­zen. Dies kann mittels zweier Fakto­ren erreicht werden: Die Stif­tung kann einer­seits mit dem Ausschluss gewis­ser Titel Ziel­kon­flikte verhin­dern, sicher­stel­len, dass sie mit ihren Inves­ti­ti­ons­tä­tig­kei­ten nicht etwas finan­ziert, das den Stif­tungs­zweck gefähr­det. Ander­seits kann sie mit posi­ti­ven Selek­ti­ons­kri­te­rien ihre Wirkung verstär­ken. Sie inves­tiert direkt in Firmen oder Projekte, die mit ihrem Zweck über­ein­stim­men. Dadurch erzielt sie eine mess­bare Wirkung. Dieser zweite Faktor muss nicht auf das gesamte Port­fo­lio ange­wen­det werden. Tizian Fritz sagt dazu: «Sofern der Stif­tungs­zweck als Richt­li­nie bei der Struk­tu­rie­rung des Anla­ge­pro­zes­ses dient, kann auch von Mission Inves­t­ing gespro­chen werden, wenn nur ein Teil der Anla­gen dem Zweck gemäss inves­tiert werden.»

Zweck­ori­en­tierte Anlagestrategie 

Eine zweck­ori­en­tierte Anla­ge­stra­te­gie kann einen nega­ti­ven Effekt auf die Rendite haben. So zeigt die Studie von Tizian Fritz und Georg von Schnur­bein, dass Stif­tun­gen, die im Sozial- und Gesund­heits­be­reich oder im Umwelt­schutz­be­reich inves­tie­ren, bei der finan­zi­el­len Rendite in der Vergan­gen­heit schlech­ter abschnit­ten. Fritz gibt aller­dings zu beden­ken, dass eine auf diesen Aspekt beschränkte Bewer­tung zu kurz greift. «Die Perfor­mance von Finanz­an­la­gen im Kontext von gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen soll und kann nicht nur aufgrund ihrer finan­zi­el­len Rendite bewer­tet werden. Das Ausser­acht­las­sen des Orga­ni­sa­ti­ons­zwecks bei der Bewer­tung von Anla­ge­er­fol­gen und ‑risi­ken ist betriebs­wirt­schaft­lich nicht sinn­voll bzw. auch nicht gerecht­fer­tigt.» Er gibt zu beden­ken, gewisse Firmen von Inves­ti­tio­nen auszu­las­sen, redu­ziere mate­ri­elle Risi­ken. Inves­ti­tio­nen in ein dem Stif­tungs­zweck wider­spre­chen­des Unter­neh­men berge erheb­li­che Repu­ta­ti­ons­ri­si­ken, die bei Vertrau­ens­ver­lust zu ausblei­ben­den Spen­den­ein­nah­men oder Staatsaufträgen 
führen könn­ten. Insge­samt über­wiegt der posi­tive Aspekt. Stif­tun­gen, die ihren Zweck in der Anla­ge­stra­te­gie berück­sich­ti­gen, können nach­wei­sen, dass sie ihrer Aufgabe effek­ti­ver nach­kom­men. Tizian Fritz. «Durch die Selek­tion werden nicht nur stif­tungs­spe­zi­fi­sche Ziel­kon­flikte redu­ziert, sondern das Port­fo­lio wird anhand der drei Stan­dard-Indi­ka­to­ren Umwelt, Sozia­les und Unter­neh­mens­füh­rung nachhaltiger.»

Lukas von Orelli, Direk­tor Velux Stif­tung, Präsi­dent SwissFoundations

Die Velux Stif­tung setzt auf Impact Invest­ment. Rund 220 Millio­nen Fran­ken verwal­tet sie. Zehn Prozent des Vermö­gens inves­tiert sie in klima­re­le­vante Impact Invest­ments. Ausser­dem will sie bis 2023 aus allen Anla­gen in fossile Brenn­stoffe ausstei­gen. Kontro­verse Waffen und Tabak schliesst sie aus. «Bei den Anla­gen an der Börse führen wir ein ESG-Scree­ning durch», erklärt Lukas von Orelli. ESG steht für Umwelt, Sozia­les und gute Unter­neh­mens­füh­rung – Envi­ron­men­tal, Social und Gover­nance. «Bei Private Equity, das heisst Inves­ti­tio­nen ausser­halb der Börse, ist eine entspre­chende ESG-Regel Bedin­gung für eine inves­ti­tion.» Lukas von Orelli ist Direk­tor der Velux Stif­tung und Präsi­dent von Swiss­Foun­da­ti­ons, dem Dach­ver­band gemein­nüt­zi­ger Förder­stif­tun­gen. Dieser hat eben erst den Bench­mark Report 2019 veröf­fent­licht. Das Schwer­punkt­thema widmet sich dem Thema Gover­nance. «Die teil­neh­men­den Stif­tun­gen sind hinsicht­lich Gover­nance gut aufge­stellt», sagt Lukas von Orelli. Verbes­se­rungs­po­ten­zial gebe es gemäss Auswer­tung bei der Trans­pa­renz und der Einfüh­rung eines Anlagereglements. 

Auftei­lung der Anlagen

Der Bench­mark Report bietet Zahlen und Fakten zur Vermö­gens­be­wirt­schaf­tung gemein­nüt­zi­ger Förder­stif­tun­gen. Ein durch­schnitt­li­ches Port­fo­lio bei Förder­stif­tun­gen, wie es der Report 2019 ausweist, besteht zu rund 40 Prozent aus Aktien. Dieser Wert schwankt wenig. «In den vergan­ge­nen Jahren stieg er bis 46 Prozent», sagt Lukas von Orelli. Der Report umfasst 34 Schwei­zer Förder­stif­tun­gen unter­schied­li­cher Vermö­gens­grös­sen. Er deckt ein Gesamt­ver­mö­gen von rund 12,7 Milli­ar­den Fran­ken. Etwas tiefer als bei den Aktien liegt der Anteil von liqui­den Mitteln und Obli­ga­tio­nen. Die rest­li­chen rund 20 Prozent inves­tie­ren die Stif­tun­gen in Immo­bi­lien und alter­na­tive Anla­gen wie Rohstoffe oder Hedge­fonds. Kleine Stif­tun­gen weisen den höchs­ten Anteil an Obli­ga­tio­nen und liqui­den Mitteln und den tiefs­ten Anteil an Aktien aus. Die mittel­gros­sen Stif­tun­gen haben fast die Hälfte in Aktien inves­tiert. Im Vergleich zu Pensi­ons­kas­sen weisen die unter­such­ten Förder­stif­tun­gen einen leicht höhe­ren Anteil an Aktien und alter­na­ti­ven Anla­gen aus. Damit stei­gen zwar die Aussich­ten auf eine bessere Rendite, aller­dings auch das Risiko. Gerade das Tief­zins­um­feld stellt Anle­ger vor die Heraus­for­de­rung, wie noch Rendite erzielt werden kann. So hat denn etwa die Velux Stif­tung reagiert. Die Anla­ge­stra­te­gie wurde ange­passt. «Einer­seits haben wir tatsäch­lich mehr Risi­ken genom­men», erklärt Lukas von Orelli. Aber die Stif­tung baut  auch syste­ma­tisch illi­quide Invest­ments (Private Equity, Immo­bi­lien, Private Debt, Infra­struk­tur und Timber) aus.

Nega­tiv­zins­um­feld

Das Nega­tiv­zins­um­feld macht das Erzie­len von Rendite heraus­for­dernd. Aller­dings schei­nen Stif­tun­gen deswe­gen kaum in Schief­lage zu gera­ten. Die eidge­nös­si­sche Stif­tungs­auf­sicht ESA sagt, dass sie bisher keinen Anstieg an Stif­tun­gen verzeich­net hätten, die aufgrund der Finanz­markt­lage in Schwie­rig­kei­ten gera­ten wären. Dennoch kann es für eine Stif­tung heraus­for­dernd sein, wenn sie nur mit der Rendite arbei­ten kann, um ihren Stif­tungs­zweck zu erfül­len. Statt eine risi­ko­rei­chere Anla­ge­stra­te­gie zu fahren, empfiehlt in solchen Situa­tion die ESA dem Stif­tungs­rat eher, eine Statu­ten­än­de­rung zu bean­tra­gen, um auch mit dem Vermö­gen arbei­ten zu können. «Die ESA erach­tet dies als den besse­ren Weg als eine risi­ko­rei­che Anla­ge­stra­te­gie», sagt ein Spre­cher der ESA und gibt zu beden­ken: «Der Stif­tungs­rat darf das Vermö­gen der Stif­tung nicht durch fahr­läs­si­ges Handeln gefähr­den. Bei Ermes­sens­über­schrei­tung haftet er für einen Verlust.» Früher hatte die ESA Stif­tun­gen darauf hinge­wie­sen, sich an den Richt­wer­ten zu orien­tie­ren, die für Pensi­ons­kas­sen gelten. Davon sieht sie heute ab. Stif­tun­gen sind frei, wie sie ihr Geld anle­gen wollen. Aber: Der Stif­tungs­rat trägt die Verant­wor­tung für das Stif­tungs­ver­mö­gen und somit auch für die Risi­ken der Anlagestrategie.

Ausbil­dung oder Umwelt­tech­no­lo­gie: Stif­tun­gen können mit geziel­ter Geld­an­lage gemäss ihrem Zweck viel bewirken.

Kleine Stif­tun­gen

85 Prozent der Stif­tun­gen in der Schweiz besit­zen weni­ger als fünf Millio­nen Fran­ken Stif­tungs­ka­pi­tal. Arbei­tet eine kleine Stif­tung nur mit dem Vermö­gens­er­trag, sind ihre finan­zi­el­len Möglich­kei­ten entspre­chend beschei­den. Aufgrund dieser klei­nen Beträge werden Zusam­men­ar­beits­for­men gesucht. Dach­stif­tun­gen sind eine Möglich­keit. Diese bieten aktive Platt­for­men, damit Stif­te­rin­nen und Stif­ter unter diesem Dach Unter­stif­tun­gen mit selbst­be­stimm­tem, gemein­nüt­zi­gem Zweck errich­ten können. «Phil­an­thro­pen entschei­den sich für eine Unter­stif­tung, weil eine Stif­tungs­grün­dung für sie zu viel ist und eine Spende zu wenig», sagt Fran­çois Geinoz. Der Präsi­dent von proFonds ist seit 1990 Geschäfts­füh­rer der Limmat Stif­tung. Bereits bei der Grün­dung 1972 waren alle wesent­li­chen Elemente einer Dach­stif­tung in den Statu­ten vorge­ge­ben. Im Laufe der Jahre zeig­ten sich die Vorteile dieser Struk­tur. Fran­çois Geinoz: «Meines Erach­tens werden zu viele Stif­tun­gen – prak­tisch eine pro Tag – gegrün­det. In vielen Fällen wäre eine Zustif­tung oder ein zweck­ge­bun­de­ner Fonds die bessere, zugleich effi­zi­en­tere und güns­ti­gere Vari­ante.» Auch in Bezug auf Anla­gen bieten Dach­stif­tun­gen Vorteile. Nach Wunsch können in einer Dach­stif­tung verschie­dene Unter­stif­tun­gen ihre Vermö­gens­an­lage grup­pie­ren. Dies ermög­licht nicht nur Erspar­nisse bei Gebüh­ren und Kosten, sondern auch mehr Möglich­kei­ten und Effi­zi­enz bei der Vermö­gens­an­lage. Klei­nere Zustif­tun­gen können sich so auch bei Anla­gen betei­li­gen, zu denen sie sonst keinen Zugang hätten. «In der Limmat Stif­tung bieten wir verschie­dene Anla­ge­port­fo­lios an – bspw. Anlei­hen, Schwei­zer Aktien, Aktien welt­weit, Immo­bi­lien – und die Gremien der Zustif­tun­gen können die Auftei­lung ihrer Anla­gen unter diesen Port­fo­lios selbst bestimmen.» 

Finanz­platz und Natur: Das Anla­ge­ver­hal­ten wirkt über den Finanz­platz hinaus.

Einige Dach­stif­tun­gen sind auf Initia­tive von Banken entstan­den. Dazu zählt Fran­çois Geinoz die Dach­stif­tun­gen der Credit Suisse, aber auch jene der Privat­ban­ken Reich­muth oder Lombard Odier auf. Andere Dach­stif­tun­gen sind im Umfeld der Non-Profit-Bera­tung oder von bestimm­ten Phil­an­thro­pen entstan­den. Rund 25 gibt es heute in der Schweiz. «Aufgrund einer Unter­su­chung von zehn wich­ti­gen Dach­stif­tun­gen schät­zen wir das Förder­vo­lu­men pro Dach­stif­tung auf 4,5 Millio­nen Fran­ken pro Jahr», sagt Fran­çois Geinoz.  Auch Andreas Wieser, Leiter der von der Von Graf­fen­ried Gruppe betreu­ten «Berner Dach­stif­tung», sieht die Vorteile bezüg­lich Vermö­gens­ver­wal­tung: «Durch die gemein­same Verwal­tung des Vermö­gens der Unter­stif­tun­gen oder Fonds können diese Syner­gien bei der Vermö­gens­ver­wal­tung gene­rie­ren. Die Stif­te­rin­nen und Stif­ter kommen so in den Vorteil einer profes­sio­nel­len Vermö­gens­ver­wal­tung und durch den Pooling-Effekt zu tiefe­ren Kosten. Damit bleibt mehr Geld für den Zweck.» Das Kompe­tenz­zen­trum Stif­tun­gen der Von Graf­fen­ried Gruppe betreut die Berner Dach­stif­tung seit deren Grün­dung. Sie exis­tiert seit 50 Jahren unter dem offi­zi­el­len Namen Fontes-Stif­tung. Im Rahmen der Entwick­lung der Fontes-Stif­tung hat sie sich zur Dach­stif­tung unter dem Brand «Berner Dach­stif­tung» entwi­ckelt. «Die Dach­stif­tung orga­ni­siert für alle Unter­stif­tun­gen und Fonds eine profes­sio­nelle Geschäfts­füh­rung, Vermö­gens­ver­wal­tung, Buch­hal­tung, Revi­sion, Bericht­erstat­tung bei der Aufsichts­be­hörde etc.», sagt Andreas Wieser. «Zudem ist die Steu­er­be­frei­ung für Unter­stif­tun­gen und Fonds möglich, wenn die Dach­stif­tung steu­er­be­freit ist und die Zwecke zwischen Dach­stif­tung und den Unter­stif­tun­gen übereinstimmen.»

Verant­wor­tung wahrnehmen

Fran­çois Geinoz, Geschäfts­füh­rer Limmat­stif­tung, Präsi­dent von proFonds
Andreas Wieser, Leiter Berner Dach­stif­tung, Von Graf­fen­ried Gruppe

Wie ein Stif­tungs­rat seine Verant­wor­tung wahr­neh­men kann zeigt die Ernst Göhner Stif­tung. Sie wurde 1957 vom Zürcher Unter­neh­mer gegrün­det. Seit­her hat sie über 30’000 phil­an­thro­pi­sche Projekte unter­stützt und knapp 580 Millio­nen Fran­ken ausge­schüt­tet. Die Ernst Göhner Stif­tung ist eine gemein­nüt­zige Förder­stif­tung. Sie unter­stützt Projekte in den Berei­chen Kultur, Umwelt, Sozia­les sowie Bildung und Wissen­schaft. Ihr Zweck defi­niert sie als Unternehmens‑, Förder- und Fami­li­en­stif­tung. «Gemäss Auftrag der Stif­tungs­ur­kunde ist das Stif­tungs­ver­mö­gen der Ernst Göhner Stif­tung nach unter­neh­me­ri­schen Gesichts­punk­ten und mit unter­neh­me­ri­scher Initia­tive zu bewirt­schaf­ten, wozu insbe­son­dere auch die Finan­zie­rung von Betei­li­gungs­un­ter­neh­men gehört», erklärt Suzanne Schenk, stell­ver­tre­tende Geschäfts­füh­re­rin der Ernst Göhner Stif­tung. Neben diesen Vorga­ben ist die Anla­ge­tä­tig­keit bestimmt durch Aspekte der Nach­hal­tig­keit. Der Erhalt von Arbeits­plät­zen und Know-how in der Schweiz ist dabei inso­fern Teil der Anla­ge­tä­tig­keit, als der Fokus der Inves­ti­tio­nen auf Unter­neh­men mit Sitz und mit mass­geb­li­chem Wert­schöp­fungs­po­ten­zial in der Schweiz liegt. «Als weite­res Thema wird sich der Stif­tungs­rat in naher Zukunft mit dem Thema Impact Inves­t­ing» befas­sen, sagt Suzanne Schenk. «Die Stif­tung trennt grund­sätz­lich zwischen ihrer unter­neh­me­ri­schen und ihrer gemein­nüt­zi­gen
Tätig­keit.» Gewisse gemein­nüt­zige Projekte werden aber mit Blick auf die unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit der Stif­tung geför­dert, so etwa Infra­struk­tur­pro­jekte von Schwei­zer Schu­len im Ausland. Dies geschieht vor allem mit Blick auf die frühere Betei­li­gung an der welt­weit täti­gen Panal­pina Welt­trans­port (Holding) AG, der heuti­gen DSV Panal­pina A/S, deren Kader­mit­ar­bei­ter mit Fami­lie während ihrer beruf­li­chen Einsätze im Ausland auf solche Schu­len ange­wie­sen sind. Zudem unter­stützt die Stif­tung verschie­dene Projekte im Bereich der Förde­rung der dualen Berufs­bil­dung in der Schweiz.

Stabile Verga­be­vo­lu­men dank Diversifikation

Ein weite­rer wesent­li­cher Aspekt ist die ange­strebte Diver­si­fi­ka­tion: Das Stif­tungs­ver­mö­gen ist breit gestreut ange­legt. Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen, Immo­bi­lien und Finanz­an­la­gen gehö­ren dazu. Seit sich die Stif­tung vor zehn Jahren neu aufge­stellt hat, gehö­ren auch zwei 100-prozen­tige Toch­ter­ge­sell­schaf­ten dazu. Diese Struk­tur ermög­licht eine profes­sio­nelle Führung der Anla­gen. «Die Stif­tung hat die Möglich­keit, in diese Gesell­schaf­ten neben ihren drei eige­nen Stif­tungs­rä­ten zusätz­lich zwei externe, unab­hän­gige Verwal­tungs­räte mit entspre­chen­dem Fach­wis­sen und Netz­werk zu beru­fen. Die beiden Toch­ter­ge­sell­schaf­ten werden jeweils von einem unse­rer Stif­tungs­räte präsi­diert», sagt Suzanne Schenk. Trotz dieser brei­ten Diver­si­fi­ka­tion können die Erträge schwan­ken. «Das Verga­be­vo­lu­men wird jedoch vom Stif­tungs­rat so fest­ge­legt, dass diese Schwan­kun­gen keine Auswir­kun­gen auf die gemein­nüt­zige Förder­tä­tig­keit der Stif­tung haben. 

Tief­zins­um­feld: Welches Risiko kann eine Stif­tung bei ihren Geld­an­la­gen nehmen.

Der Stif­tungs­rat entscheidet

Susanne Schenk, Stv. Geschäfts­füh­re­rin, Ernst Göhner Stiftung

Die meis­ten Stif­tun­gen haben nicht die Möglich­kei­ten einer Ernst Göhner Stif­tung. Dennoch steht der Stif­tungs­rat in der Verant­wor­tung. Dabei stellt Michael Spal­ding fest, dass es nicht unüb­lich sei, dass Stif­tungs­räte das Stif­tungs­ver­mö­gen ledig­lich als Mittel zum Stif­tungs­zweck sehen und nicht daran glau­ben würden, dass aufgrund des rela­tiv gerin­gen Volu­mens mittels Inves­ti­tion oder Dialog trotz­dem viel bewirkt werden könne. «Stif­tungs­räte soll­ten sich aber bewusst sein, dass sie mit ihren Inves­ti­tio­nen einen Impact haben und dass sie diese Verant­wor­tung wahr­neh­men können und sollen», sagt er. Die Erfah­rung von 20 Jahren Ethos bestä­ti­gen, dass ein Inves­tor viel bewir­ken kann. «Jede Stif­tung, die für ihre Vermö­gens­an­la­gen verant­wor­tungs­volle Ziele fest­legt, erzielt somit eine gesell­schaft­li­che Wirkung», sagt Michael Spal­ding. Wenn sich Inves­to­ren zusam­men­schlies­sen und gemein­sam eine Gruppe bilden, die mehrere Prozent des Akti­en­ka­pi­tals eines Unter­neh­mens halten, dann kann posi­tiv Einfluss genom­men werden. Unab­hän­gig von der Stra­te­gie hält Tizian Fritz fest, dass zual­ler­erst die Stif­tungs­rä­tin­nen und ‑räte in der Verant­wor­tung blei­ben. Sie kennen Zweck und Wert­vor­stel­lung der Stif­tung am besten. «Diese Wert­vor­stel­lung in Anla­ge­kri­te­rien zu über­set­zen sollte in einem ersten Schritt selbst­stän­dig gesche­hen oder im Austausch mit ande­ren, ähnli­chen Orga­ni­sa­tio­nen oder Verbän­den, aber sicher­lich unab­hän­gig vom Anla­ge­ver­wal­ter», sagt er. Allen­falls verfügt die Orga­ni­sa­tion über einen Anla­ge­aus­schuss, der dies­be­züg­lich auch Exper­tise hat. Die Vermö­gens­ver­wal­te­rin kann im Anschluss bei der tatsäch­li­chen Umset­zung aber wert­volle Hilfe leis­ten. Tizian Fritz rät jedoch, dass die Krite­rien in jedem Fall in einem Anla­ge­re­gle­ment fest­ge­hal­ten werden soll­ten. Ob zweck­ge­bun­den inves­tiert wird, hängt dabei nicht von der Grösse der Stif­tung ab. Frühere Studien des CEPS zeigen, dass es nicht die Grösse ist, sondern dass der Profes­sio­na­li­sie­rungs­grad darüber entschei­det, ob der Stif­tungs­zweck bei den Anla­gen berück­sich­tigt wird. 

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