Gemeinnützigkeit verpflichtet. «Natürlich sollen Stiftungen mit dem Geld vorsichtig und professionell umgehen», sagt Tizian Fritz. «Jedoch schliesst dies mehr Dimensionen mit ein als nur finanzielle Kenngrössen. Es ist weder vertretbar noch sinnvoll – insbesondere angesichts der Steuerbefreiung, die einem zusätzlichen Ertrag auf den Anlagen entspricht –, den Stiftungszweck bei den Anlagestrategien ausser Acht zu lassen», sagt er. Als Co-Autor hat er eine neue Studie zur Frage publiziert, welche Folgen es hat, wenn auch die Anlagetätigkeiten dem Stiftungszweck folgen; «Beyond Socially Responsible Investing: Effects of Mission-Driven Portfolio Selection». Ähnlich ist der Swiss Foundation Code formuliert: «Die Vermögens-bewirtschaftung sollte den Stiftungszweck unterstützen oder darf ihm in keinem Fall zuwiderlaufen.» Der Swiss Foundation Code ist eine Handlungsanleitung für Förderstiftungen. Er sieht die Gesamtheit der Stiftung im Fokus, Anlagen inklusive. «Gerade auch bei der Vermögensbewirtschaftung muss sich eine gemeinnützige Stiftung bewusst sein, dass sie in ihrer ganzen Tätigkeit keine gemeinschädlichen Wirkungen in Kauf nehmen darf. Sie hat im Gegenteil zu prüfen, mit welchen Investitionen sie nachhaltige Wirkungen erzeugen kann – wodurch sie die Gesamtwirkung der Stiftung erhöht.» Frühere Studien des Center for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel haben gezeigt, dass rund die Hälfte der befragten Organisationen den Stiftungszweck in die Vermögensbewirtschaftung einbeziehen.
Sinnvoll anlegen
Dass eine Anlagestrategie sich am Stiftungszweck orientieren sollte, sieht auch Michael Spalding, Head of Client Relations und Mitglied der Geschäftsleitung bei Ethos so. Die Stiftung fördert eine nachhaltige Anlagetätigkeit, welche die Interessen der Gesellschaft als Ganzes langfristig wahrt. Der Grossteil der verwalteten Vermögen stammt von Pensionskassen, erst wenige von Stiftungen. «Es stellt sich die Frage, ob Stiftungen ihr Vermögen nur anlegen oder sinnvoll anlegen sollen. Und wenn ja, was heisst sinnvoll?», fragt er. Auch wenn sich natürlich jeder Investor und jede Investorin diese Frage stellen müsste, erkennt Michael Spalding eine besondere Verantwortung bei den Stiftungen. Der Stiftungsrat muss sich dem Thema annehmen und grundsätzlich diverse strategische Fragestellungen diskutieren. Was will er mit den investierten Mitteln neben einer Rendite sonst noch erreichen und was vermeiden? Für Michael Spalding lautet die Frage, die sich jeder Stiftungsrat stellen sollte: «Will ich grundsätzlich im wirtschaftlichen Umfeld, in welchem ich investiere, positiven Einfluss wahrnehmen? Will ich meine Rechte und Möglichkeiten als aktiver und verantwortungsbewusster Investor über Stimmrechte und Engagement wahrnehmen?»
Wirkung erzielen
Will eine Stiftung mit ihren Anlagen Wirkung erzielen, spricht man von Impact Investment. Neben der positiven Rendite strebt diese Anlagetätigkeit nach einer positiven Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft. Direkte Investitionen leisten einen messbaren Beitrag zur Umsetzung des Stiftungszwecks. Meist geschieht dies mittels nicht kotierter Finanzinstrumente. Das heisst, es wird in Unternehmen und Institutionen investiert, die nicht an der Börse gehandelt werden. Impact Investment steht damit zwischen traditionellen, renditeorientierten Anlagen und philanthropischen Spenden. Diese Anlagestrategie bietet sich geradezu für Stiftungen an. Noch weiter als Impact Investing geht der Ansatz von Mission Investing. «Die Idee des Mission Investings, des zweckorientierten Investierens, ist, den Stiftungszweck selbst als zentrale Richtlinie beizuziehen, wie Risiken und Erträge der Finanzanlage auch qualitativ zu bewerten sind», sagt Tizian Fritz. Stiftungen können so ihr Ziel wirkungsvoller umsetzen. Dies kann mittels zweier Faktoren erreicht werden: Die Stiftung kann einerseits mit dem Ausschluss gewisser Titel Zielkonflikte verhindern, sicherstellen, dass sie mit ihren Investitionstätigkeiten nicht etwas finanziert, das den Stiftungszweck gefährdet. Anderseits kann sie mit positiven Selektionskriterien ihre Wirkung verstärken. Sie investiert direkt in Firmen oder Projekte, die mit ihrem Zweck übereinstimmen. Dadurch erzielt sie eine messbare Wirkung. Dieser zweite Faktor muss nicht auf das gesamte Portfolio angewendet werden. Tizian Fritz sagt dazu: «Sofern der Stiftungszweck als Richtlinie bei der Strukturierung des Anlageprozesses dient, kann auch von Mission Investing gesprochen werden, wenn nur ein Teil der Anlagen dem Zweck gemäss investiert werden.»
Zweckorientierte Anlagestrategie
Eine zweckorientierte Anlagestrategie kann einen negativen Effekt auf die Rendite haben. So zeigt die Studie von Tizian Fritz und Georg von Schnurbein, dass Stiftungen, die im Sozial- und Gesundheitsbereich oder im Umweltschutzbereich investieren, bei der finanziellen Rendite in der Vergangenheit schlechter abschnitten. Fritz gibt allerdings zu bedenken, dass eine auf diesen Aspekt beschränkte Bewertung zu kurz greift. «Die Performance von Finanzanlagen im Kontext von gemeinnützigen Organisationen soll und kann nicht nur aufgrund ihrer finanziellen Rendite bewertet werden. Das Ausserachtlassen des Organisationszwecks bei der Bewertung von Anlageerfolgen und ‑risiken ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. auch nicht gerechtfertigt.» Er gibt zu bedenken, gewisse Firmen von Investitionen auszulassen, reduziere materielle Risiken. Investitionen in ein dem Stiftungszweck widersprechendes Unternehmen berge erhebliche Reputationsrisiken, die bei Vertrauensverlust zu ausbleibenden Spendeneinnahmen oder Staatsaufträgen
führen könnten. Insgesamt überwiegt der positive Aspekt. Stiftungen, die ihren Zweck in der Anlagestrategie berücksichtigen, können nachweisen, dass sie ihrer Aufgabe effektiver nachkommen. Tizian Fritz. «Durch die Selektion werden nicht nur stiftungsspezifische Zielkonflikte reduziert, sondern das Portfolio wird anhand der drei Standard-Indikatoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nachhaltiger.»
Die Velux Stiftung setzt auf Impact Investment. Rund 220 Millionen Franken verwaltet sie. Zehn Prozent des Vermögens investiert sie in klimarelevante Impact Investments. Ausserdem will sie bis 2023 aus allen Anlagen in fossile Brennstoffe aussteigen. Kontroverse Waffen und Tabak schliesst sie aus. «Bei den Anlagen an der Börse führen wir ein ESG-Screening durch», erklärt Lukas von Orelli. ESG steht für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung – Environmental, Social und Governance. «Bei Private Equity, das heisst Investitionen ausserhalb der Börse, ist eine entsprechende ESG-Regel Bedingung für eine investition.» Lukas von Orelli ist Direktor der Velux Stiftung und Präsident von SwissFoundations, dem Dachverband gemeinnütziger Förderstiftungen. Dieser hat eben erst den Benchmark Report 2019 veröffentlicht. Das Schwerpunktthema widmet sich dem Thema Governance. «Die teilnehmenden Stiftungen sind hinsichtlich Governance gut aufgestellt», sagt Lukas von Orelli. Verbesserungspotenzial gebe es gemäss Auswertung bei der Transparenz und der Einführung eines Anlagereglements.
Aufteilung der Anlagen
Der Benchmark Report bietet Zahlen und Fakten zur Vermögensbewirtschaftung gemeinnütziger Förderstiftungen. Ein durchschnittliches Portfolio bei Förderstiftungen, wie es der Report 2019 ausweist, besteht zu rund 40 Prozent aus Aktien. Dieser Wert schwankt wenig. «In den vergangenen Jahren stieg er bis 46 Prozent», sagt Lukas von Orelli. Der Report umfasst 34 Schweizer Förderstiftungen unterschiedlicher Vermögensgrössen. Er deckt ein Gesamtvermögen von rund 12,7 Milliarden Franken. Etwas tiefer als bei den Aktien liegt der Anteil von liquiden Mitteln und Obligationen. Die restlichen rund 20 Prozent investieren die Stiftungen in Immobilien und alternative Anlagen wie Rohstoffe oder Hedgefonds. Kleine Stiftungen weisen den höchsten Anteil an Obligationen und liquiden Mitteln und den tiefsten Anteil an Aktien aus. Die mittelgrossen Stiftungen haben fast die Hälfte in Aktien investiert. Im Vergleich zu Pensionskassen weisen die untersuchten Förderstiftungen einen leicht höheren Anteil an Aktien und alternativen Anlagen aus. Damit steigen zwar die Aussichten auf eine bessere Rendite, allerdings auch das Risiko. Gerade das Tiefzinsumfeld stellt Anleger vor die Herausforderung, wie noch Rendite erzielt werden kann. So hat denn etwa die Velux Stiftung reagiert. Die Anlagestrategie wurde angepasst. «Einerseits haben wir tatsächlich mehr Risiken genommen», erklärt Lukas von Orelli. Aber die Stiftung baut auch systematisch illiquide Investments (Private Equity, Immobilien, Private Debt, Infrastruktur und Timber) aus.
Negativzinsumfeld
Das Negativzinsumfeld macht das Erzielen von Rendite herausfordernd. Allerdings scheinen Stiftungen deswegen kaum in Schieflage zu geraten. Die eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA sagt, dass sie bisher keinen Anstieg an Stiftungen verzeichnet hätten, die aufgrund der Finanzmarktlage in Schwierigkeiten geraten wären. Dennoch kann es für eine Stiftung herausfordernd sein, wenn sie nur mit der Rendite arbeiten kann, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen. Statt eine risikoreichere Anlagestrategie zu fahren, empfiehlt in solchen Situation die ESA dem Stiftungsrat eher, eine Statutenänderung zu beantragen, um auch mit dem Vermögen arbeiten zu können. «Die ESA erachtet dies als den besseren Weg als eine risikoreiche Anlagestrategie», sagt ein Sprecher der ESA und gibt zu bedenken: «Der Stiftungsrat darf das Vermögen der Stiftung nicht durch fahrlässiges Handeln gefährden. Bei Ermessensüberschreitung haftet er für einen Verlust.» Früher hatte die ESA Stiftungen darauf hingewiesen, sich an den Richtwerten zu orientieren, die für Pensionskassen gelten. Davon sieht sie heute ab. Stiftungen sind frei, wie sie ihr Geld anlegen wollen. Aber: Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen und somit auch für die Risiken der Anlagestrategie.
Kleine Stiftungen
85 Prozent der Stiftungen in der Schweiz besitzen weniger als fünf Millionen Franken Stiftungskapital. Arbeitet eine kleine Stiftung nur mit dem Vermögensertrag, sind ihre finanziellen Möglichkeiten entsprechend bescheiden. Aufgrund dieser kleinen Beträge werden Zusammenarbeitsformen gesucht. Dachstiftungen sind eine Möglichkeit. Diese bieten aktive Plattformen, damit Stifterinnen und Stifter unter diesem Dach Unterstiftungen mit selbstbestimmtem, gemeinnützigem Zweck errichten können. «Philanthropen entscheiden sich für eine Unterstiftung, weil eine Stiftungsgründung für sie zu viel ist und eine Spende zu wenig», sagt François Geinoz. Der Präsident von proFonds ist seit 1990 Geschäftsführer der Limmat Stiftung. Bereits bei der Gründung 1972 waren alle wesentlichen Elemente einer Dachstiftung in den Statuten vorgegeben. Im Laufe der Jahre zeigten sich die Vorteile dieser Struktur. François Geinoz: «Meines Erachtens werden zu viele Stiftungen – praktisch eine pro Tag – gegründet. In vielen Fällen wäre eine Zustiftung oder ein zweckgebundener Fonds die bessere, zugleich effizientere und günstigere Variante.» Auch in Bezug auf Anlagen bieten Dachstiftungen Vorteile. Nach Wunsch können in einer Dachstiftung verschiedene Unterstiftungen ihre Vermögensanlage gruppieren. Dies ermöglicht nicht nur Ersparnisse bei Gebühren und Kosten, sondern auch mehr Möglichkeiten und Effizienz bei der Vermögensanlage. Kleinere Zustiftungen können sich so auch bei Anlagen beteiligen, zu denen sie sonst keinen Zugang hätten. «In der Limmat Stiftung bieten wir verschiedene Anlageportfolios an – bspw. Anleihen, Schweizer Aktien, Aktien weltweit, Immobilien – und die Gremien der Zustiftungen können die Aufteilung ihrer Anlagen unter diesen Portfolios selbst bestimmen.»
Einige Dachstiftungen sind auf Initiative von Banken entstanden. Dazu zählt François Geinoz die Dachstiftungen der Credit Suisse, aber auch jene der Privatbanken Reichmuth oder Lombard Odier auf. Andere Dachstiftungen sind im Umfeld der Non-Profit-Beratung oder von bestimmten Philanthropen entstanden. Rund 25 gibt es heute in der Schweiz. «Aufgrund einer Untersuchung von zehn wichtigen Dachstiftungen schätzen wir das Fördervolumen pro Dachstiftung auf 4,5 Millionen Franken pro Jahr», sagt François Geinoz. Auch Andreas Wieser, Leiter der von der Von Graffenried Gruppe betreuten «Berner Dachstiftung», sieht die Vorteile bezüglich Vermögensverwaltung: «Durch die gemeinsame Verwaltung des Vermögens der Unterstiftungen oder Fonds können diese Synergien bei der Vermögensverwaltung generieren. Die Stifterinnen und Stifter kommen so in den Vorteil einer professionellen Vermögensverwaltung und durch den Pooling-Effekt zu tieferen Kosten. Damit bleibt mehr Geld für den Zweck.» Das Kompetenzzentrum Stiftungen der Von Graffenried Gruppe betreut die Berner Dachstiftung seit deren Gründung. Sie existiert seit 50 Jahren unter dem offiziellen Namen Fontes-Stiftung. Im Rahmen der Entwicklung der Fontes-Stiftung hat sie sich zur Dachstiftung unter dem Brand «Berner Dachstiftung» entwickelt. «Die Dachstiftung organisiert für alle Unterstiftungen und Fonds eine professionelle Geschäftsführung, Vermögensverwaltung, Buchhaltung, Revision, Berichterstattung bei der Aufsichtsbehörde etc.», sagt Andreas Wieser. «Zudem ist die Steuerbefreiung für Unterstiftungen und Fonds möglich, wenn die Dachstiftung steuerbefreit ist und die Zwecke zwischen Dachstiftung und den Unterstiftungen übereinstimmen.»
Verantwortung wahrnehmen
Wie ein Stiftungsrat seine Verantwortung wahrnehmen kann zeigt die Ernst Göhner Stiftung. Sie wurde 1957 vom Zürcher Unternehmer gegründet. Seither hat sie über 30’000 philanthropische Projekte unterstützt und knapp 580 Millionen Franken ausgeschüttet. Die Ernst Göhner Stiftung ist eine gemeinnützige Förderstiftung. Sie unterstützt Projekte in den Bereichen Kultur, Umwelt, Soziales sowie Bildung und Wissenschaft. Ihr Zweck definiert sie als Unternehmens‑, Förder- und Familienstiftung. «Gemäss Auftrag der Stiftungsurkunde ist das Stiftungsvermögen der Ernst Göhner Stiftung nach unternehmerischen Gesichtspunkten und mit unternehmerischer Initiative zu bewirtschaften, wozu insbesondere auch die Finanzierung von Beteiligungsunternehmen gehört», erklärt Suzanne Schenk, stellvertretende Geschäftsführerin der Ernst Göhner Stiftung. Neben diesen Vorgaben ist die Anlagetätigkeit bestimmt durch Aspekte der Nachhaltigkeit. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und Know-how in der Schweiz ist dabei insofern Teil der Anlagetätigkeit, als der Fokus der Investitionen auf Unternehmen mit Sitz und mit massgeblichem Wertschöpfungspotenzial in der Schweiz liegt. «Als weiteres Thema wird sich der Stiftungsrat in naher Zukunft mit dem Thema Impact Investing» befassen, sagt Suzanne Schenk. «Die Stiftung trennt grundsätzlich zwischen ihrer unternehmerischen und ihrer gemeinnützigen
Tätigkeit.» Gewisse gemeinnützige Projekte werden aber mit Blick auf die unternehmerische Tätigkeit der Stiftung gefördert, so etwa Infrastrukturprojekte von Schweizer Schulen im Ausland. Dies geschieht vor allem mit Blick auf die frühere Beteiligung an der weltweit tätigen Panalpina Welttransport (Holding) AG, der heutigen DSV Panalpina A/S, deren Kadermitarbeiter mit Familie während ihrer beruflichen Einsätze im Ausland auf solche Schulen angewiesen sind. Zudem unterstützt die Stiftung verschiedene Projekte im Bereich der Förderung der dualen Berufsbildung in der Schweiz.
Stabile Vergabevolumen dank Diversifikation
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die angestrebte Diversifikation: Das Stiftungsvermögen ist breit gestreut angelegt. Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und Finanzanlagen gehören dazu. Seit sich die Stiftung vor zehn Jahren neu aufgestellt hat, gehören auch zwei 100-prozentige Tochtergesellschaften dazu. Diese Struktur ermöglicht eine professionelle Führung der Anlagen. «Die Stiftung hat die Möglichkeit, in diese Gesellschaften neben ihren drei eigenen Stiftungsräten zusätzlich zwei externe, unabhängige Verwaltungsräte mit entsprechendem Fachwissen und Netzwerk zu berufen. Die beiden Tochtergesellschaften werden jeweils von einem unserer Stiftungsräte präsidiert», sagt Suzanne Schenk. Trotz dieser breiten Diversifikation können die Erträge schwanken. «Das Vergabevolumen wird jedoch vom Stiftungsrat so festgelegt, dass diese Schwankungen keine Auswirkungen auf die gemeinnützige Fördertätigkeit der Stiftung haben.
Der Stiftungsrat entscheidet
Die meisten Stiftungen haben nicht die Möglichkeiten einer Ernst Göhner Stiftung. Dennoch steht der Stiftungsrat in der Verantwortung. Dabei stellt Michael Spalding fest, dass es nicht unüblich sei, dass Stiftungsräte das Stiftungsvermögen lediglich als Mittel zum Stiftungszweck sehen und nicht daran glauben würden, dass aufgrund des relativ geringen Volumens mittels Investition oder Dialog trotzdem viel bewirkt werden könne. «Stiftungsräte sollten sich aber bewusst sein, dass sie mit ihren Investitionen einen Impact haben und dass sie diese Verantwortung wahrnehmen können und sollen», sagt er. Die Erfahrung von 20 Jahren Ethos bestätigen, dass ein Investor viel bewirken kann. «Jede Stiftung, die für ihre Vermögensanlagen verantwortungsvolle Ziele festlegt, erzielt somit eine gesellschaftliche Wirkung», sagt Michael Spalding. Wenn sich Investoren zusammenschliessen und gemeinsam eine Gruppe bilden, die mehrere Prozent des Aktienkapitals eines Unternehmens halten, dann kann positiv Einfluss genommen werden. Unabhängig von der Strategie hält Tizian Fritz fest, dass zuallererst die Stiftungsrätinnen und ‑räte in der Verantwortung bleiben. Sie kennen Zweck und Wertvorstellung der Stiftung am besten. «Diese Wertvorstellung in Anlagekriterien zu übersetzen sollte in einem ersten Schritt selbstständig geschehen oder im Austausch mit anderen, ähnlichen Organisationen oder Verbänden, aber sicherlich unabhängig vom Anlageverwalter», sagt er. Allenfalls verfügt die Organisation über einen Anlageausschuss, der diesbezüglich auch Expertise hat. Die Vermögensverwalterin kann im Anschluss bei der tatsächlichen Umsetzung aber wertvolle Hilfe leisten. Tizian Fritz rät jedoch, dass die Kriterien in jedem Fall in einem Anlagereglement festgehalten werden sollten. Ob zweckgebunden investiert wird, hängt dabei nicht von der Grösse der Stiftung ab. Frühere Studien des CEPS zeigen, dass es nicht die Grösse ist, sondern dass der Professionalisierungsgrad darüber entscheidet, ob der Stiftungszweck bei den Anlagen berücksichtigt wird.