Unternehmerische Fördermodelle, Venture Philanthropie und Impact Investing beschäftigen den Stiftungssektor. Neben den Möglichkeiten für die Fördertätigkeit stellen sich auch Fragen bezüglich der Steuerbefreiung. Auch in Liechtenstein hat die Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts vlgst das Thema mit den Behörden thematisiert. Die Steuerverwaltung hat nun reagiert. Im Juli hat sie das angepasste «Merkblatt betreffend die Voraussetzungen für die Befreiung von gemeinnützigen juristischen Personen und besonderen Vermögenswidmungen ohne Rechtspersönlichkeit von den direkten Steuern» publiziert. Die vlgst begrüsst die Anpassungen. So sind neu unternehmerische Fördermodelle ohne negative Folgen für die Steuerbefreiung möglich. Der vlgst beschreibt, dass auf der Förderseite auch Impact Investments oder unternehmerische Investitionen und Massnahmen möglich seien, «sofern Stiftungen dabei in einem Bereich ohne formellen Markt agieren und die zurückfliessenden Mittel wieder zweckkonform für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.»
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