Bild: Georg Eiermann, unsplash

Unter­neh­me­ri­sche Förder­mo­delle und die Steuerbefreiung

Unternehmerische Fördermodelle beschäftigen den Stiftungssektor. In Liechtenstein haben die Steuerbehörden ein Merkblatt zur Steuerbefreiung angepasst.

Unter­neh­me­ri­sche Förder­mo­delle, Venture Phil­an­thro­pie und Impact Inves­t­ing beschäf­ti­gen den Stif­tungs­sek­tor. Neben den Möglich­kei­ten für die Förder­tä­tig­keit stel­len sich auch Fragen bezüg­lich der Steu­er­be­frei­ung. Auch in Liech­ten­stein hat die Verei­ni­gung liech­ten­stei­ni­scher gemein­nüt­zi­ger Stif­tun­gen und Trusts vlgst das Thema mit den Behör­den thema­ti­siert. Die Steu­er­ver­wal­tung hat nun reagiert. Im Juli hat sie das ange­passte «Merk­blatt betref­fend die Voraus­set­zun­gen für die Befrei­ung von gemein­nüt­zi­gen juris­ti­schen Perso­nen und beson­de­ren Vermö­gens­wid­mun­gen ohne Rechts­per­sön­lich­keit von den direk­ten Steu­ern» publi­ziert. Die vlgst begrüsst die Anpas­sun­gen. So sind neu unter­neh­me­ri­sche Förder­mo­delle ohne nega­tive Folgen für die Steu­er­be­frei­ung möglich. Der vlgst beschreibt, dass auf der Förder­seite auch Impact Invest­ments oder unter­neh­me­ri­sche Inves­ti­tio­nen und Mass­nah­men möglich seien, «sofern Stif­tun­gen dabei in einem Bereich ohne formel­len Markt agie­ren und die zurück­flies­sen­den Mittel wieder zweck­kon­form für gemein­nüt­zige Zwecke verwen­det werden.»

Übri­gens: Impact Inves­t­ing ist das Schwer­punkt­thema unse­rer nächs­ten Print­aus­gabe im Septem­ber. Inter­es­siert?


Zum Merk­blatt

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