Die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe markiert einen Meilenstein in der Kulturpolitik der Schweiz. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2023 die entsprechende Verordnung beschlossen. Er setzt damit den Auftrag des Parlaments um. Die Kommission wird sich vor allem mit NS-Raubkunst und Kulturgütern aus kolonialem Kontext befassen, die während des Nationalsozialismus enteignet oder den Ursprungsgemeinschaften entzogen wurden.
Die Zeit des Nationalsozialismus hinterliess auch Spuren in der Kunst und Kultur. Kulturgüter aus jüdischem Besitz wurden damals direkt oder indirekt enteignet. Ein Teil dieser Raubkunst gelangte auch in die Schweiz. Mit der Einsetzung der unabhängigen Expertenkommission schafft der Bundesrat eine Instanz, die in strittigen Fällen berät. Die Empfehlungen werden nicht bindend sein.
Kulturgüter aus kolonialem Kontext
Auch das Schicksal von Kulturgütern aus kolonialem Kontext steht vermehrt im Fokus. Dabei stehen die Entziehung solcher Güter, die einst den Ursprungsgemeinschaften gehörten, und ihre Überführung nach Europa im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Auch Fälle mit dieser Thematik sollen in der unabhängigen Expertenkommission besprochen werden.
Transparente Aufarbeitung
Zentrales Ziel des Bundes ist, die transparente Aufarbeitung der Vergangenheit und die Umsetzung fairer Lösungen. Die unabhängige Expertenkommission wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Ähnliche Gremien existieren bereits in anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Österreich, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Die am 22. November verabschiedete Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie erfüllt damit die Erwartungen der Motion 21.4403 Pult . Diese wurde durch Jon Pult am 9. Dezember 2021, unterzeichnet durch Parlamentsmitglieder aller Parteien, dem Bundesrat überwiesen.