Symbolbild, Marina Yalanska, unsplash

Bundes­rat etabliert unab­hän­gige Kommis­sion für histo­risch belas­te­tes Kulturerbe

Der Bundesrat setzt ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit belastetem Kulturerbe. Am 22. November 2023 hat er die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission beschlossen, die sich insbesondere mit NS-Raubkunst und kolonialen Kulturgütern auseinandersetzen wird. Die durch den Bundesrat verabschiedete Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Schaf­fung einer unab­hän­gi­gen Exper­ten­kom­mis­sion für histo­risch belas­te­tes Kultur­erbe markiert einen Meilen­stein in der Kultur­po­li­tik der Schweiz. Der Bundes­rat hat in seiner Sitzung vom 22. Novem­ber 2023 die entspre­chende Verord­nung beschlos­sen. Er setzt damit den Auftrag des Parla­ments um. Die Kommis­sion wird sich vor allem mit NS-Raub­kunst und Kultur­gü­tern aus kolo­nia­lem Kontext befas­sen, die während des Natio­nal­so­zia­lis­mus enteig­net oder den Ursprungs­ge­mein­schaf­ten entzo­gen wurden.

Die Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus hinter­liess auch Spuren in der Kunst und Kultur. Kultur­gü­ter aus jüdi­schem Besitz wurden damals direkt oder indi­rekt enteig­net. Ein Teil dieser Raub­kunst gelangte auch in die Schweiz. Mit der Einset­zung der unab­hän­gi­gen Exper­ten­kom­mis­sion schafft der Bundes­rat eine Instanz, die in strit­ti­gen Fällen berät. Die Empfeh­lun­gen werden nicht bindend sein.

Kultur­gü­ter aus kolo­nia­lem Kontext

Auch das Schick­sal von Kultur­gü­tern aus kolo­nia­lem Kontext steht vermehrt im Fokus. Dabei stehen die Entzie­hung solcher Güter, die einst den Ursprungs­ge­mein­schaf­ten gehör­ten, und ihre Über­füh­rung nach Europa im Mittel­punkt der öffent­li­chen Diskus­sion. Auch Fälle mit dieser Thema­tik sollen in der unab­hän­gi­gen Exper­ten­kom­mis­sion bespro­chen werden.

Trans­pa­rente Aufarbeitung

Zentra­les Ziel des Bundes ist, die trans­pa­rente Aufar­bei­tung der Vergan­gen­heit und die Umset­zung fairer Lösun­gen. Die unab­hän­gige Exper­ten­kom­mis­sion wird dabei eine wich­tige Rolle spie­len. Ähnli­che Gremien exis­tie­ren bereits in ande­ren euro­päi­schen Ländern wie Deutsch­land, Öster­reich, Frank­reich, den Nieder­lan­den und dem Verei­nig­ten König­reich. Die am 22. Novem­ber verab­schie­dete Verord­nung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie erfüllt damit die Erwar­tun­gen der Motion 21.4403 Pult . Diese wurde durch Jon Pult am 9. Dezem­ber 2021, unter­zeich­net durch Parla­ments­mit­glie­der aller Parteien, dem Bundes­rat überwiesen.

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