Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats GPK‑N hat in ihrem Bericht zur Stiftung «meineimpfungen» einige Empfehlungen formuliert. Diese betreffen das Engagement des Bundes bei privatrechtlich organisieren Empänger:innen von Bundessubventionen und den Einsitz von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung in Stiftungsräten. Der Bundesrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Interessenskonflikte ausschliessen und Prüfkonzepte
In ihrem Bericht hält die GPK‑N fest, dass ein Einsitz eines Bundesangestellten in einer privatrechtlichen Stiftung problematisch sein kann und Interessenskonflikte auftreten können. Die Kommission fordert deswegen im Bericht eine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Ein solches Stiftungsratsmandat ist melde- und bewilligungspflichtig und wenn ein Interessenskonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Bewilligung verweigert. Der Bundesrat erachtet die rechtliche Grundlagen als klar. Zentral sei, dass die Pflichten allen Angestellten bekannt sind und die Vorgesetzten ihre Verantwortung wahrnehmen. Beim Umgang mit Subventionsempfänger:innen ist bei verspätet eingereichten Berichten und Rechnungen zeitnahes Nachfragen gefordert. Seit Anfang 2022 ist das neue Subventionsgesetz in Kraft. Es enthält unabhängig der Rechtsform des Subventionsempfänger die Verpflichtung, schriftliche Prüfkonzepte für die Kontrolle von Subventionen zu erstellen.
Aufsicht war zu zurückhaltend
Auslöser für den Bericht waren die Ereignisse um die Stiftung «meineimpfungen». Im Stiftungsrat sassen zeitweise Angestellte des Bundesamt für Gesundheit BAG. Mit Finanzhilfen des Bundes hatte die Stiftung die Plattform meineimpfungen.ch lanciert. Als elektronisches Impfbüchlein gedacht hatte sie die Daten von 300’000 Schweizer:innen gespeichert. Wegen schwerwiegender Sicherheitsmängeln wurde die Plattform 2021 vom Netz genommen. Die Stiftung ging Konkurs. Der Bericht der GPK‑N hält fest, dass die Aufsicht des BAG über die Stiftung zu zurückhaltend war. Bezüglich der Datensicherheit habe das BAG angemessen gehandelt.