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BFS: Armut in der Schweiz

In der Schweiz musste 2021 jede 20. Person aus finanziellen Gründen auf wichtige Güter, Dienstleistungen und soziale Aktivitäten verzichten. Das geht aus der neuesten Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen des Bundesamtes für Statistik hervor.

In der Schweiz war 2021 jede zwan­zigste Person mate­ri­ell und sozial benach­tei­ligt, wie das Bundes­amt für Statis­tik BFS mitteilt. Der Anteil der Perso­nen, die aus finan­zi­el­len Grün­den auf wich­tige Güter, Dienst­leis­tun­gen und soziale Akti­vi­tä­ten verzich­ten muss­ten, lag bei 5,2 Prozent der Bevöl­ke­rung, was rund 448’000 Perso­nen entspricht. Damit lag die Schweiz deut­lich unter dem EU-Durch­schnitt von 11,9 Prozent.

Fast ein Fünf­tel der Bevöl­ke­rung (18,9 Prozent) lebte 2021 in einem Haus­halt, der nicht in der Lage war, uner­war­tete Ausga­ben von 2500 Fran­ken zu bezah­len. Knapp 8 Prozent muss­ten aus finan­zi­el­len Grün­den auf regel­mäs­sige kosten­pflich­tige Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten oder Klei­der verzich­ten, und 3 Prozent konn­ten es sich nicht leis­ten, einmal im Monat Freunde zum Essen oder Trin­ken zu treffen.

745’000 Perso­nen von Armut betroffen

Im Jahr 2021 (Einkom­men 2020) galten 8,7 Prozent der Bevöl­ke­rung oder rund 745’000 Perso­nen in der Schweiz als arm, wie das  BFS mitteilt. Die Armuts­quote sei damit fast gleich hoch wie vor der Covid-19-Pande­mie. Bei der erwerbs­tä­ti­gen Bevöl­ke­rung blieb die Armuts­quote seit 2019 eben­falls stabil bei 4,2 Prozent, wie die Erhe­bung 2021 über die Einkom­men und Lebens­be­din­gun­gen (SILC) des BFS zeigt. Wie in den Vorjah­ren seien vor allem auslän­di­sche Perso­nen, Allein­er­zie­hende und Arbeits­lose von Armut betroffen. 

Die Armuts­grenze wird von den Richt­li­nien der Konfe­renz für Sozi­al­hilfe (Skos) abge­lei­tet. Sie betrug 2021 durch­schnitt­lich 2289 Fran­ken im Monat für eine Einzel­per­son und 3989 Fran­ken für zwei Erwach­sene mit zwei Kindern. Davon müssen die Ausga­ben des tägli­chen Bedarfs sowie die Wohn­kos­ten bezahlt werden. Die Prämien für die obli­ga­to­ri­sche Kran­ken­ver­si­che­rung werden – wie die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge, Steu­ern und allfäl­lige Alimente – vorgän­gig vom Haus­halts­ein­kom­men abgezogen.

Gemäss dem BFS gehört der allge­meine Lebens­stan­dard in der Schweiz trotz des hohen Preis­ni­veaus aber weiter­hin zu den höchs­ten in Europa. Auch die durch­schnitt­li­che Zufrie­den­heit sei im euro­päi­schen Vergleich über­durch­schnitt­lich hoch. 

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