Auslöser des Gerichtsverfahrens war ein Vorfall im November 2023. Damals wurden im Weisstannental acht Schafe gerissen. Die Jagdverwaltung des Kantons St. Gallen erliess daraufhin eine Abschussbewilligung gegen ein Tier eines Wolfspaars, ohne vorher die Umstände vollständig abzuklären, wie es gesetzlich vorgeschrieben gewesen wäre. Eine Abschussverfügung darf erst erteilt werden, wenn nachgewiesen ist, dass adäquate Herdenschutzmassnahmen umgesetzt waren. Im vorliegenden Fall sei die Abschussbewilligung jedoch noch vor Abschluss der Herdenschutzprüfung erlassen worden, begründet das Bundesgericht sein Urteil. Zudem habe sich der zuständige Herdenschutzbeauftragte auf vom Tierhalter selbst eingereichte, teils undatierte Fotos gestützt, obwohl eine rasche Prüfung vor Ort zwingend gewesen wäre.
Einhalten geltenden Rechts mit Verbandsbeschwerderecht erreichen
Das Urteil geht auf eine Verbandsbeschwerde von Pro Natura zurück. Für Pro Natura hat das Urteil des Bundesgerichts von Ende Juni «Signalwirkung» für den Umgang mit der schweizerischen Wolfspopulation: «Das Urteil des Bundesgerichts stärkt den bundesweiten Standard im Herdenschutz und stellt klar, dass ein Wolfsabschuss nur nach objektiver, nachvollziehbarer Prüfung des Sachverhalts zulässig ist», schreibt die Umweltorganisation in einer Mitteilung. Zahlreiche korrekte Verfügungen aus anderen Kantonen hätten gezeigt, dass es möglich sei, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen und Abläufe rasch und ohne grossen Mehraufwand zu gewährleisten. «Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig erreicht werden, dass geltende Gesetze eingehalten werden», betont die Umweltorganisation. Aufgrund einer Beschwerde könne ein Gericht Eingriffe in die Natur auf ihre Rechtmässigkeit prüfen. Weist es eine Beschwerde ab, müssen die Verbände für die Verfahrenskosten aufkommen.


