Bild: Tristan Brave, unsplash

Bewil­li­gung für Wolf­ab­schuss im Kanton St. Gallen war rechtswidrig

Das Bundesgericht beurteilt eine 2023 vom Kanton St. Gallen erlassene Abschussverfügung gegen einen einzelnen Wolf wegen ungenügender Vorabklärungen als rechtswidrig. Damit heisst das Gericht eine Beschwerde von Pro Natura gut.

Auslö­ser des Gerichts­ver­fah­rens war ein Vorfall im Novem­ber 2023. Damals wurden im Weiss­tan­nen­tal acht Schafe geris­sen. Die Jagd­ver­wal­tung des Kantons St. Gallen erliess darauf­hin eine Abschuss­be­wil­li­gung gegen ein Tier eines Wolfs­paars, ohne vorher die Umstände voll­stän­dig abzu­klä­ren, wie es gesetz­lich vorge­schrie­ben gewe­sen wäre. Eine Abschuss­ver­fü­gung darf erst erteilt werden, wenn nach­ge­wie­sen ist, dass adäquate Herden­schutz­mass­nah­men umge­setzt waren. Im vorlie­gen­den Fall sei die Abschuss­be­wil­li­gung jedoch noch vor Abschluss der Herden­schutz­prü­fung erlas­sen worden, begrün­det das Bundes­ge­richt sein Urteil. Zudem habe sich der zustän­dige Herden­schutz­be­auf­tragte auf vom Tier­hal­ter selbst einge­reichte, teils unda­tierte Fotos gestützt, obwohl eine rasche Prüfung vor Ort zwin­gend gewe­sen wäre.

Einhal­ten gelten­den Rechts mit Verbands­be­schwer­de­recht erreichen

Das Urteil geht auf eine Verbands­be­schwerde von Pro Natura zurück. Für Pro Natura hat das Urteil des Bundes­ge­richts von Ende Juni «Signal­wir­kung» für den Umgang mit der schwei­ze­ri­schen Wolfs­po­pu­la­tion: «Das Urteil des Bundes­ge­richts stärkt den bundes­wei­ten Stan­dard im Herden­schutz und stellt klar, dass ein Wolfs­ab­schuss nur nach objek­ti­ver, nach­voll­zieh­ba­rer Prüfung des Sach­ver­halts zuläs­sig ist», schreibt die Umwelt­or­ga­ni­sa­tion in einer Mittei­lung. Zahl­rei­che korrekte Verfü­gun­gen aus ande­ren Kanto­nen hätten gezeigt, dass es möglich sei, die gesetz­lich vorge­schrie­be­nen Kontrol­len und Abläufe rasch und ohne gros­sen Mehr­auf­wand zu gewähr­leis­ten. «Mit dem Verbands­be­schwer­de­recht kann einzig erreicht werden, dass geltende Gesetze einge­hal­ten werden», betont die Umwelt­or­ga­ni­sa­tion. Aufgrund einer Beschwerde könne ein Gericht Eingriffe in die Natur auf ihre Recht­mäs­sig­keit prüfen. Weist es eine Beschwerde ab, müssen die Verbände für die Verfah­rens­kos­ten aufkommen.

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