Nils Güggi, Leiter der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA

Auf Daten basierte Risikofokussierung

Namhafte Stiftungen sind in den vergangenen Wochen in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten. Nils Güggi, Leiter der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA spricht über aktuelle Entwicklungen und wo die Aufsicht gefordert ist.

Mit der Buch­erer-Stif­tung und der Stif­tung World Econo­mic Forum (WEF) stan­den grosse Stif­tun­gen in den vergan­ge­nen Wochen im Fokus der Medien und der Stif­tungs­auf­sicht: Haben sich die Anfor­de­run­gen an die Aufsicht in den vergan­ge­nen Jahren verändert?

Die Stif­tungs­auf­sicht selbst hat eine grosse Entwick­lung hinter sich. Vor fünf Jahren wären wir kaum in der Lage gewe­sen, uns mit so viel Ressour­cen um diese Fälle zu kümmern. Wahr­schein­lich hätten wir es gemacht, aber es hätte länger gedau­ert, bis wir es entde­cken und uns darum kümmern konnten.

Was ist bei der Stif­tungs­auf­sicht heute anders?

Heute können wir schnel­ler reagie­ren. Wir können proak­tiv auf Stif­tun­gen zuge­hen, das Gespräch suchen und kommu­ni­zie­ren. Was wir sehen: Die Öffent­lich­keit will Trans­pa­renz. Sie will wissen, was läuft. Und sie reagiert sensi­bel, wenn der Verdacht besteht, dass eine Stif­tung etwas versteckt. Dieses Bedürf­nis ist nach­voll­zieh­bar. Der Stif­tungs­platz ist schon viel trans­pa­ren­ter gewor­den, er muss sich aber noch mehr bewegen.

Die Öffent­lich­keit will Trans­pa­renz. Sie will wissen, was läuft.

Nils Güggi, Leiter der Eidge­nös­si­schen Stif­tungs­auf­sicht ESA

Und wie sieht es bei den Stif­tun­gen aus?

Ob sich bei den Stif­tun­gen etwas geän­dert hat, ist schwer zu beur­tei­len. Bei gros­sen Stif­tun­gen mit viel Geld hat jede eine andere Vorstel­lun­gen, wie sie die Vorga­ben umset­zen will. Es gibt ja das Bonmot: Kennst du eine klas­si­sche Stif­tung, kennst du eine klas­si­sche Stiftung.

Jede ist anders?

Wahr­schein­lich haben die Buch­erer- und die WEF-Stif­tung vergleich­bar viel Vermö­gen. Aber was sie daraus machen ist komplett unter­schied­lich. Die beiden sind völlig anders orga­ni­siert und sie funk­tio­nie­ren auch unterschiedlich.

Was ist für Sie bei gros­sen Stif­tun­gen die Heraus­for­de­rung: Die Komple­xi­tät oder, dass sich diese Stif­tun­gen einen Stab von Jurist:innen leis­ten können?

Es gibt beides. Einer­seits gibt es sehr komplex aufge­baute reiche Stif­tun­gen, die sich gleich­zei­tig grosse Mühe geben, uns zu erklä­ren, wie diese Komple­xi­tät funk­tio­niert. Und ande­rer­seits gibt es auch Stif­tun­gen mit wenig Komple­xi­tät und  viel Geld, die damit begin­nen, eine Wand an Anwäl­tin­nen und Anwäl­ten aufzubauen.

Wann wird der Aufwand für die Aufsicht grösser?

Im Durch­schnitt bedeu­tet eine Stif­tung für uns wohl rund einen Tag Arbeit pro Jahr. Geht eine Stif­tung mit uns in ein Verfah­ren vor Gericht, steigt der Aufwand schnell auf 200, 300 oder 400 Stun­den. Diesen Aufwand versu­chen wir über Gebüh­ren in genau diesen aufwän­di­gen Verfah­ren auszu­glei­chen, was aber juris­tisch und prak­tisch nie ganz möglich ist.

Hat die Aufsicht genü­gend Ressour­cen für ihre Aufgaben?

Seit 2021 hat sich die Ressour­cen­si­tua­tion verbes­sert. Wir sind gewach­sen. Heute hat die ESA rund 30 Voll­zeit­stel­len. Ein Bericht der Eidge­nös­si­schen Finanz­kon­trolle zu den Ressour­cen zeigt aller­dings: In den Kanto­nen bear­bei­ten dieje­ni­gen Mitar­bei­ten­den der Stif­tungs­auf­sicht, die direkt mit der Aufsicht befasst sind, im Durch­schnitt 250 Stif­tun­gen pro Jahr. Bei uns liegt das Verhält­nis derzeit bei 290, was noch zu hoch ist. Wir bräuch­ten noch drei bis vier Stel­len. Wir könn­ten diese auch finan­zie­ren. Aktu­ell ist die poli­ti­sche Lage in der Bundes­ver­wal­tung aber so, dass es selbst in unse­rer Lage viel Zeit und gute Argu­mente braucht, wenn man mehr Stel­len möchte.

Was bedeu­ten die fehlen­den Ressourcen?

Wir wissen beispiels­weise, dass wir bei der Digi­ta­li­sie­rung noch inves­tie­ren und uns weiter­ent­wi­ckeln müssen. Aber dazu bräuch­ten wir Frei­raum beim Personal.

So erhal­ten wir jedes Jahr die glei­chen struk­tu­rier­ten Daten. Diese erlau­ben es uns, das Risiko der Stif­tun­gen zu bewerten. 

Sie haben die Digi­ta­li­sie­rung voran­ge­trie­ben, etwa für die Jahres­be­richt­erstat­tung. Macht dies die Prozesse auch für die Stif­tun­gen selbst effizienter?

Unser System war zu Beginn für viele Stif­tun­gen gewöh­nungs­be­dürf­tig. Es gab Klagen. Gewisse Dinge haben nicht funk­tio­niert. Eini­ges konn­ten wir bereits verbes­sern. Unter­des­sen haben wir den Eindruck, dass die Zufrie­den­heit unse­rer Kundin­nen und Kunden mit dem neuen System zuge­nom­men hat. Es dürfte auch für sie mit der Zeit effi­zi­en­ter werden. Für uns ist es von gros­sem Wert. Die Daten­qua­li­tät nimmt zu und wir erhal­ten struk­tu­rierte Daten.

Wie viele Jahres­be­richte erhal­ten Sie heute digital?

Aktu­ell reichen zwei Drit­tel aller Stif­tun­gen den Bericht rein digi­tal ein. Mit einer Direkt­an­spra­che durch eine Dritt­firma wollen wir dieje­ni­gen, die noch analog unter­wegs sind, zu diesem Schritt bewe­gen. Wir bieten ihnen Unter­stüt­zung auf dem Weg zur Digi­ta­li­sie­rung an.

Die ESA nutzt heute KI beim Chat­bot ESI, der online Fragen zur ESA beant­wor­tet. Nutzen Sie KI auch bei der Prüfung der Jahresberichte?

Nein, wir nutzen digi­tale Lösun­gen. Beispiels­weise müssen Stif­tun­gen einen stan­dar­di­sier­ten Frage­bo­gen ausfül­len. So erhal­ten wir jedes Jahr die glei­chen struk­tu­rier­ten Daten. Diese erlau­ben es uns, das Risiko der Stif­tun­gen zu bewer­ten. Dadurch können wir den Ressour­cen­ein­satz besser steu­ern. Wir wissen, bei welcher Stif­tung eine einfa­che Prüfung reicht und wo wir drin­gend viele Ressour­cen einset­zen müssen.  Das ist aber noch keine KI, nach heuti­gem, brei­ten Verständ­nis, sondern einfach eine digi­tale, daten­ge­stützte Risikofokussierung.

Eine Auswer­tung von 4000 der ESA unter­stell­ten Stif­tun­gen im Stif­tungs­re­port 2025* zeigt, dass das Vermö­gen ungleich verteilt ist. Die Hälfte der Vermö­gen liegt bei rund 100 Stif­tun­gen. Weisen diese gros­sen Stif­tun­gen das höhere Risiko aus?

Das Risiko ist auf alle Stif­tun­gen verteilt, auch wenn die Komple­xi­tät einer Stif­tung bei zuneh­men­dem Vermö­gen steigt. Natür­lich fliesst die Grösse des Vermö­gens auch sonst in die Risi­ko­über­le­gung mit ein. Ein Inter­es­sen­kon­flikt bei einer Stif­tung mit einem Vermö­gen von 30’000 Fran­ken hat ein ande­res Scha­dens­po­ten­zial als bei einem Stif­tungs­ver­mö­gen von 300 Millio­nen Franken.

Dennoch ist das Risiko über alle Stif­tun­gen verteilt?

Inter­es­sens­kon­flikte gibt es auch bei klei­nen Stif­tun­gen oder jenen mit viel Fremd­ka­pi­tal. Es gibt sehr unter­schied­li­che Risi­ko­fak­to­ren. Genauso kann eine Stif­tung mit gros­sem Vermö­gen nied­ri­gere Risi­ko­fak­to­ren aufwei­sen. Es ist aber schon so, dass viel Geld eher verlockt.

Bei der Buch­erer- oder der WEF-Stif­tung stan­den etwa die Entlöh­nung des CEOs oder die Höhe der Anwalts­ho­no­rare in der media­len Kritik. Gibt es eine Tendenz, dass diese Vergü­tun­gen in den Stif­tun­gen stei­gen? Ist dieser Umgang mit dem Geld kriti­scher als auf der Seite der Vergabetätigkeit?

Ich würde noch einen drit­ten Punkt nennen: Die Stif­tung kann Inha­be­rin oder Besit­ze­rin der Kontroll­mehr­heit einer ande­ren juris­ti­schen Person sein. Eine Stif­tung kann beispiels­weise eine AG kontrol­lie­ren. Wenn ein Stif­tungs­rat oder ‑rätin gleich­zei­tig Verwal­tungs­rat in der AG ist und er oder sie als Stif­tungs­rat oder ‑rätin über das Hono­rar des Verwal­tungs­rats entschei­det, ist ein Inter­es­sen­kon­flikt vorpro­gram­miert. Unser Fokus liegt dabei aber auf dem Stif­tungs­rat. Wie funk­tio­niert er? Erfüllt er seine Aufgabe? Bestehen Inter­es­sen­kon­flikte? Grund­sätz­lich hat der Stif­tungs­rat einen Ermes­sens­spiel­raum, wen er zu welchem Stun­den­satz beauf­tra­gen möchte, solange die Stif­tung es sich leis­ten kann und die Vergü­tung am Ende in einem ange­mes­se­nen Verhält­nis zu den Verga­bun­gen steht.

Sobald es perso­nelle Über­schnei­dun­gen gibt. Wenn ein Stif­tungs­rat Aufträge als Anwalt erhält, schauen wir genauer hin. 

Wo wird es problematisch?

Sobald es perso­nelle Über­schnei­dun­gen gibt. Wenn ein Stif­tungs­rat Aufträge als Anwalt erhält, schauen wir genauer hin. Eine solche Konstel­la­tion kann effi­zi­en­ter sein und es können Syner­gien genutzt werden, verbun­den mit einem tiefe­ren Stun­den­satz. Entspricht das Hono­rar aber dem markt­üb­li­chen Stun­den­satz, ist das zumin­dest ein Frage­zei­chen. Und erhält immer dieselbe Person oder dieselbe Kanz­lei, in der diese Person arbei­tet, die Aufträge, so ist das auch ein Ausru­fe­zei­chen. Wobei die Anwalts­ho­no­rare, je nach Posi­tion der Person in der Kanz­lei und dem Stand­ort der Kanz­lei zwischen 250 Fran­ken und 900 Fran­ken pro Stunde vari­ie­ren können. Beim Stif­tungs­rat finde ich, müsste auch ein maxi­ma­ler Stun­den­satz ein Thema sein, im Normal­fall wohl bei maxi­mal 250 Fran­ken und im abso­lu­ten Extrem­fall so bei 400 bis 500 Fran­ken. Und der normale Stun­den­satz bei Stif­tun­gen sollte in der Regel unter diesen Zahlen liegen, d.h. irgendwo zwischen 100 und 200 Franken.

In den vergan­ge­nen Wochen war auch die Martin+Marianne Haef­ner Stif­tung in den Medien als Teil der Nach­fol­ge­pla­nung des Amag-Erben Martin Haef­ner. Stel­len Sie eine Entwick­lung zu mehr grös­se­ren Stif­tun­gen fest?

Ob es heute mehr sind als früher ist schwie­rig zu sagen. Ich finde, es sind erstaun­lich viele. Es werden immer wieder grosse Stif­tun­gen gegrün­det – oder solche, die gross werden können. Das ist zum Teil auf den ersten Blick nicht erkenn­bar. Wir finden es gut, wenn die Stif­tung zu Lebzei­ten gegrün­det und defi­niert wird, dass nach dem Tod der Rest des Vermö­gens an die Stif­tung geht, weil es keine Nach­kom­men gibt, diese bereits  abge­si­chert sind oder weil ein Erbver­trag besteht. So kann die Stif­tung Erfah­run­gen sammeln und sich aufbauen. Das ist besser, als wenn die Stif­tung erst nach dem Tod gegrün­det wird und auf einen Schlag Hunderte Millio­nen Fran­ken erhält. Das ist tenden­zi­ell risikoreicher.


*Stif­tungs­re­port 2025, (Abbil­dung 10, S. 15)