Mit der Bucherer-Stiftung und der Stiftung World Economic Forum (WEF) standen grosse Stiftungen in den vergangenen Wochen im Fokus der Medien und der Stiftungsaufsicht: Haben sich die Anforderungen an die Aufsicht in den vergangenen Jahren verändert?
Die Stiftungsaufsicht selbst hat eine grosse Entwicklung hinter sich. Vor fünf Jahren wären wir kaum in der Lage gewesen, uns mit so viel Ressourcen um diese Fälle zu kümmern. Wahrscheinlich hätten wir es gemacht, aber es hätte länger gedauert, bis wir es entdecken und uns darum kümmern konnten.
Was ist bei der Stiftungsaufsicht heute anders?
Heute können wir schneller reagieren. Wir können proaktiv auf Stiftungen zugehen, das Gespräch suchen und kommunizieren. Was wir sehen: Die Öffentlichkeit will Transparenz. Sie will wissen, was läuft. Und sie reagiert sensibel, wenn der Verdacht besteht, dass eine Stiftung etwas versteckt. Dieses Bedürfnis ist nachvollziehbar. Der Stiftungsplatz ist schon viel transparenter geworden, er muss sich aber noch mehr bewegen.
Die Öffentlichkeit will Transparenz. Sie will wissen, was läuft.
Nils Güggi, Leiter der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA
Und wie sieht es bei den Stiftungen aus?
Ob sich bei den Stiftungen etwas geändert hat, ist schwer zu beurteilen. Bei grossen Stiftungen mit viel Geld hat jede eine andere Vorstellungen, wie sie die Vorgaben umsetzen will. Es gibt ja das Bonmot: Kennst du eine klassische Stiftung, kennst du eine klassische Stiftung.
Jede ist anders?
Wahrscheinlich haben die Bucherer- und die WEF-Stiftung vergleichbar viel Vermögen. Aber was sie daraus machen ist komplett unterschiedlich. Die beiden sind völlig anders organisiert und sie funktionieren auch unterschiedlich.
Was ist für Sie bei grossen Stiftungen die Herausforderung: Die Komplexität oder, dass sich diese Stiftungen einen Stab von Jurist:innen leisten können?
Es gibt beides. Einerseits gibt es sehr komplex aufgebaute reiche Stiftungen, die sich gleichzeitig grosse Mühe geben, uns zu erklären, wie diese Komplexität funktioniert. Und andererseits gibt es auch Stiftungen mit wenig Komplexität und viel Geld, die damit beginnen, eine Wand an Anwältinnen und Anwälten aufzubauen.
Wann wird der Aufwand für die Aufsicht grösser?
Im Durchschnitt bedeutet eine Stiftung für uns wohl rund einen Tag Arbeit pro Jahr. Geht eine Stiftung mit uns in ein Verfahren vor Gericht, steigt der Aufwand schnell auf 200, 300 oder 400 Stunden. Diesen Aufwand versuchen wir über Gebühren in genau diesen aufwändigen Verfahren auszugleichen, was aber juristisch und praktisch nie ganz möglich ist.
Hat die Aufsicht genügend Ressourcen für ihre Aufgaben?
Seit 2021 hat sich die Ressourcensituation verbessert. Wir sind gewachsen. Heute hat die ESA rund 30 Vollzeitstellen. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu den Ressourcen zeigt allerdings: In den Kantonen bearbeiten diejenigen Mitarbeitenden der Stiftungsaufsicht, die direkt mit der Aufsicht befasst sind, im Durchschnitt 250 Stiftungen pro Jahr. Bei uns liegt das Verhältnis derzeit bei 290, was noch zu hoch ist. Wir bräuchten noch drei bis vier Stellen. Wir könnten diese auch finanzieren. Aktuell ist die politische Lage in der Bundesverwaltung aber so, dass es selbst in unserer Lage viel Zeit und gute Argumente braucht, wenn man mehr Stellen möchte.
Was bedeuten die fehlenden Ressourcen?
Wir wissen beispielsweise, dass wir bei der Digitalisierung noch investieren und uns weiterentwickeln müssen. Aber dazu bräuchten wir Freiraum beim Personal.
So erhalten wir jedes Jahr die gleichen strukturierten Daten. Diese erlauben es uns, das Risiko der Stiftungen zu bewerten.
Sie haben die Digitalisierung vorangetrieben, etwa für die Jahresberichterstattung. Macht dies die Prozesse auch für die Stiftungen selbst effizienter?
Unser System war zu Beginn für viele Stiftungen gewöhnungsbedürftig. Es gab Klagen. Gewisse Dinge haben nicht funktioniert. Einiges konnten wir bereits verbessern. Unterdessen haben wir den Eindruck, dass die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden mit dem neuen System zugenommen hat. Es dürfte auch für sie mit der Zeit effizienter werden. Für uns ist es von grossem Wert. Die Datenqualität nimmt zu und wir erhalten strukturierte Daten.
Wie viele Jahresberichte erhalten Sie heute digital?
Aktuell reichen zwei Drittel aller Stiftungen den Bericht rein digital ein. Mit einer Direktansprache durch eine Drittfirma wollen wir diejenigen, die noch analog unterwegs sind, zu diesem Schritt bewegen. Wir bieten ihnen Unterstützung auf dem Weg zur Digitalisierung an.
Die ESA nutzt heute KI beim Chatbot ESI, der online Fragen zur ESA beantwortet. Nutzen Sie KI auch bei der Prüfung der Jahresberichte?
Nein, wir nutzen digitale Lösungen. Beispielsweise müssen Stiftungen einen standardisierten Fragebogen ausfüllen. So erhalten wir jedes Jahr die gleichen strukturierten Daten. Diese erlauben es uns, das Risiko der Stiftungen zu bewerten. Dadurch können wir den Ressourceneinsatz besser steuern. Wir wissen, bei welcher Stiftung eine einfache Prüfung reicht und wo wir dringend viele Ressourcen einsetzen müssen. Das ist aber noch keine KI, nach heutigem, breiten Verständnis, sondern einfach eine digitale, datengestützte Risikofokussierung.
Eine Auswertung von 4000 der ESA unterstellten Stiftungen im Stiftungsreport 2025* zeigt, dass das Vermögen ungleich verteilt ist. Die Hälfte der Vermögen liegt bei rund 100 Stiftungen. Weisen diese grossen Stiftungen das höhere Risiko aus?
Das Risiko ist auf alle Stiftungen verteilt, auch wenn die Komplexität einer Stiftung bei zunehmendem Vermögen steigt. Natürlich fliesst die Grösse des Vermögens auch sonst in die Risikoüberlegung mit ein. Ein Interessenkonflikt bei einer Stiftung mit einem Vermögen von 30’000 Franken hat ein anderes Schadenspotenzial als bei einem Stiftungsvermögen von 300 Millionen Franken.
Dennoch ist das Risiko über alle Stiftungen verteilt?
Interessenskonflikte gibt es auch bei kleinen Stiftungen oder jenen mit viel Fremdkapital. Es gibt sehr unterschiedliche Risikofaktoren. Genauso kann eine Stiftung mit grossem Vermögen niedrigere Risikofaktoren aufweisen. Es ist aber schon so, dass viel Geld eher verlockt.
Bei der Bucherer- oder der WEF-Stiftung standen etwa die Entlöhnung des CEOs oder die Höhe der Anwaltshonorare in der medialen Kritik. Gibt es eine Tendenz, dass diese Vergütungen in den Stiftungen steigen? Ist dieser Umgang mit dem Geld kritischer als auf der Seite der Vergabetätigkeit?
Ich würde noch einen dritten Punkt nennen: Die Stiftung kann Inhaberin oder Besitzerin der Kontrollmehrheit einer anderen juristischen Person sein. Eine Stiftung kann beispielsweise eine AG kontrollieren. Wenn ein Stiftungsrat oder ‑rätin gleichzeitig Verwaltungsrat in der AG ist und er oder sie als Stiftungsrat oder ‑rätin über das Honorar des Verwaltungsrats entscheidet, ist ein Interessenkonflikt vorprogrammiert. Unser Fokus liegt dabei aber auf dem Stiftungsrat. Wie funktioniert er? Erfüllt er seine Aufgabe? Bestehen Interessenkonflikte? Grundsätzlich hat der Stiftungsrat einen Ermessensspielraum, wen er zu welchem Stundensatz beauftragen möchte, solange die Stiftung es sich leisten kann und die Vergütung am Ende in einem angemessenen Verhältnis zu den Vergabungen steht.
Sobald es personelle Überschneidungen gibt. Wenn ein Stiftungsrat Aufträge als Anwalt erhält, schauen wir genauer hin.
Wo wird es problematisch?
Sobald es personelle Überschneidungen gibt. Wenn ein Stiftungsrat Aufträge als Anwalt erhält, schauen wir genauer hin. Eine solche Konstellation kann effizienter sein und es können Synergien genutzt werden, verbunden mit einem tieferen Stundensatz. Entspricht das Honorar aber dem marktüblichen Stundensatz, ist das zumindest ein Fragezeichen. Und erhält immer dieselbe Person oder dieselbe Kanzlei, in der diese Person arbeitet, die Aufträge, so ist das auch ein Ausrufezeichen. Wobei die Anwaltshonorare, je nach Position der Person in der Kanzlei und dem Standort der Kanzlei zwischen 250 Franken und 900 Franken pro Stunde variieren können. Beim Stiftungsrat finde ich, müsste auch ein maximaler Stundensatz ein Thema sein, im Normalfall wohl bei maximal 250 Franken und im absoluten Extremfall so bei 400 bis 500 Franken. Und der normale Stundensatz bei Stiftungen sollte in der Regel unter diesen Zahlen liegen, d.h. irgendwo zwischen 100 und 200 Franken.
In den vergangenen Wochen war auch die Martin+Marianne Haefner Stiftung in den Medien als Teil der Nachfolgeplanung des Amag-Erben Martin Haefner. Stellen Sie eine Entwicklung zu mehr grösseren Stiftungen fest?
Ob es heute mehr sind als früher ist schwierig zu sagen. Ich finde, es sind erstaunlich viele. Es werden immer wieder grosse Stiftungen gegründet – oder solche, die gross werden können. Das ist zum Teil auf den ersten Blick nicht erkennbar. Wir finden es gut, wenn die Stiftung zu Lebzeiten gegründet und definiert wird, dass nach dem Tod der Rest des Vermögens an die Stiftung geht, weil es keine Nachkommen gibt, diese bereits abgesichert sind oder weil ein Erbvertrag besteht. So kann die Stiftung Erfahrungen sammeln und sich aufbauen. Das ist besser, als wenn die Stiftung erst nach dem Tod gegründet wird und auf einen Schlag Hunderte Millionen Franken erhält. Das ist tendenziell risikoreicher.
*Stiftungsreport 2025, (Abbildung 10, S. 15)


